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Kaum ein anderes Rechtsgebiet in Deutschland hatte in den vergangenen Jahren derart viele Neuerungen zu verzeichnen wie das Abfallrecht. Damit Unternehmer hier immer auf dem neuesten Stand bleiben geben die IHK Wiesbaden und das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt – bei ihrem jährlichen Abfallrechtstag einen praxisbezogenen Überblick.
In diesem Jahr findet die Reihe zum zehnten Mal statt: Zu den abfallrechtlichen Neuerungen 2017 informiert der 10. Wiesbadener Abfallrechtstag am Dienstag, 26. September, 9:00 bis 13:00 Uhr, im Großen Saal der IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen unter Telefon 0611 / 1500-186 oder per Mail an b.arnold(at)wiesbaden.ihk.de.
Der Abfallrechtstag beschäftigt sich auch mit der Einstufung und Entsorgung von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen – zum Beispiel von HBCD-haltigen Dämmstoffplatten, die in den vergangenen Monaten für Diskussionsstoff gesorgt haben. Ebenso richtet das Symposium den Blick auf die Novellierung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie.
Nach der Begrüßung durch IHK-Präsident Dr. Christian Gastl und Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid berichten Experten des Regierungspräsidiums über das Verpackungsgesetz, den Wegfall der Heizwertklausel und die Novelle der Gewerbeabfall-, der Entsorgungsfachbetriebe- sowie der Abfallbeauftragtenverordnung.
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Symbolfoto