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Ukraine-Krieg

R+V unterstützt Helfer:innen und Geflüchtete

Von Wiesbadenaktuell

Jeden Tag fliehen verzweifelte Menschen vor dem Krieg in der Ukraine, immer mehr finden Unterkunft in Deutschland. Die R+V Versicherung unterstützt Helfer:innen und Geflüchtete mit beitragsfreiem Versicherungsschutz.

13.03.2022 22:06
Ukraine-Krieg: R+V unterstützt Helfer:innen und Geflüchtete

Die Hilfsbereitschaft in Deutschland ist groß, die einen organisieren Hilfstransporte, andere nehmen Geflüchtete in ihren Privatwohnungen auf.

Endres: Leisten Beitrag und unterstützen die Menschen

„Für uns als genossenschaftliches Unternehmen ist es selbstverständlich, dass wir einen Beitrag leisten und die Menschen unterstützen“, sagt Klaus Endres, Komposit-Vorstand bei der R+V Versicherung. Deshalb bietet die R+V eine unbürokratische Lösung an: In der Privathaftpflicht-, der Wohngebäude- und der Hausratversicherung sind Geflüchtete, die von R+V-Kund:innen in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden, automatisch mitversichert.

„Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation noch dauern wird“, sagt Endres. „Umso mehr begrüßen wir, dass die Europäischen Union Geflüchtete aus der Ukraine unbürokratisch aufnimmt.“ Laut EU-Ratsbeschluss erhalten diese zunächst für ein Jahr einen Schutzstatus – mit der Option auf Verlängerung. „Wir folgen mit unserem Angebot dem europäischen Weg“, erklärt Endres. Der erweiterte Versicherungsschutz gilt zunächst ebenfalls für ein Jahr und kann abhängig vom EU-Beschluss verlängert werden.

Geflüchtete sind beitragsfrei mitversichert

In der Privathaftpflicht erweitert die R+V ab sofort beitragsfrei den versicherten Personenkreis. Alle in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommenen Schutzsuchenden aus der Ukraine sind automatisch mitversichert. Das gilt auch, wenn die Geflüchteten in Einlieger- oder Zweitwohnungen im Haus von R+V-Kunden untergebracht sind. Dabei sind die Geflüchteten dem Versicherungsnehmer:innen gleichgestellt. Das bedeutet: Sie erhalten den vollen Schutz, der in der jeweiligen Police vereinbart wurde – und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Regelung greift ebenfalls, wenn die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Auch bei der Wohngebäudeversicherung müssen sich die R+V-Kund:innen keine Sorgen machen: Sie können Geflüchtete problemlos in ihrem Haushalt aufnehmen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat. In der Hausratversicherung ist das Eigentum der Geflüchteten unbegrenzt mitversichert.

Hilfe für die Helfer:innen

Außerdem unterstützt die R+V ehrenamtliche Helfer:innen, die Hilfstransporte für die Ukraine organisieren. Sie erhalten eine beitragsfreie Unfallversicherung, wenn sie ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Die Helfer:innen sind beispielsweise versichert, wenn sie die Transporter be- und entladen, Sachspenden verteilen oder in Flüchtlingsstationen aktiv sind. Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst sind auch Wegeunfälle versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht innerhalb der Europäischen Union bis zur ukrainischen Grenze und gilt zunächst bis zum 30. April 2022.

Auch für Unternehmen, die mit ihren Lkw Hilfsgüter wie Schlafsäcke, Babynahrung oder Medikamente zur ukrainischen Grenze transportieren, erweitert die R+V den Versicherungsschutz. Kund:innen mit einer Speditions-Güter-Police können Hilfstransporte beitragsfrei mitversichern. Dabei entfällt der sonst innerhalb dieses Rahmenvertrags übliche Beitrag für jeden einzelnen Transport. Voraussetzung ist, dass der Transport bei der Anmeldung unter der Warenkategorie „Hilfsgüter“ deklariert wird – am einfachsten über die Plattform KRAVAG-online. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Ukraine, Belarus und Russland.

Versicherungsschutz für private Pkw

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Regelung für Geflüchtete gefunden, die mit ihrem Auto in die EU einreisen. Wenn in Deutschland ein Unfall mit einem ukrainischen Pkw passiert, werden die Haftpflichtschäden auf alle Versicherer umgelegt. Reguliert wird über das Deutsche Büro Grüne Karte. Diese Regelung ist vorerst bis Ende Mai 2022 befristet.

Wer Geflüchteten seinen eigenen Pkw zur Verfügung stellt, sollte seinen Versicherungsvertrag überprüfen und gegebenenfalls den Kreis der berechtigten Fahrer:innen erweitern. Zudem sollte sich der Halter bzw. die Halterin vergewissern, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Anderenfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind ukrainische Führerscheine auch ohne deutsche Übersetzung gültig, solange der Aufenthalt vorübergehend ist.

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Archivfoto: R+V

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