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Der späte Freitagvormittag begann für die Schüler der Wiesbadener Comeniusschule mit einem großen Schreck. Gegen 11:30 Uhr verspürten elf Kinder eine starke Reizung ihrer Atemwege und der Augen. Die Schulleitung setzte daraufhin umgehend einen Notruf bei der Rettungsleitstelle ab und räumte das Schulgebäude.
Zahlreiche Rettungswagen, die ABC-Einheit der freiwilligen Feuerwehr Stadtmitte sowie Einsatzwagen der Polizei fuhren daraufhin unverzüglich zur Schule. Dort fanden sie elf Schüler mit Atembeschwerden und Schleimhautreizungen vor. Da sich im Gebäude keine Personen mehr befanden, überprüften Einsatzkräfte der Feuerwehr zunächst einmal per „Schnupperprobe“ die Luftverhältnisse im Inneren der Schule. Hierbei konnten sie sofort feststellen, dass ein unbekannter Stoff in der Luft lag.
Sofort betraten Einsatzkräfte mit Atemschutz und Messgeräten das Schulgebäude. Gleichzeitig wurde der ABD-Zug der US Feuerwehr alarmiert, der über zusätzliche Messmöglichkeiten verfügt. Beim durchsuchen des Gebäudes, fanden die Rettungskräfte schließlich im Keller eine Dose mit Pfefferspray.
Währenddessen kümmerten sich zwei Notärzte, die Besatzungen von vier Rettungswagen und zwei Krankentransportern sowie die Einsatzleitung Rettungsnotdienst um die verletzten Kinder. Die evakuierten Schüler sammelten sich auf dem gegenüberliegenden Sport- und Freizeitgelände und wurden dort von der Polizei zu möglichen Beobachtungen befragt.
Auch Wiesbadens Schuldezernentin Rose-Lore Scholz war vor Ort, um sich persönlich ein Bild von der Lage zu machen. Der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Florian Erbacher teilte mit, dass keines der Kinder schwer verletzt sei. Eine Einweisung in ein Krankenhaus sei nicht nötig.
Wie die Polizei mitteilte, haben mittlerweile Beamte des Haus des Jugendrechts zwei 13 und 14 Jahre alte Jugendliche zur Vernehmung mitgenommen. Der Einsatz von Pfefferspray ist in Deutschland ganz klar auf Notsituationen beschränkt, denn er erfüllt immer den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung. Wer Pfefferspray einsetzt, um einem anderen Menschen zu schaden, macht sich somit strafbar.
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Fotos: Daniel Becker