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Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU) haben nun das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld aktiviert. Ab sofort können Anträge für dieses neue Förderprogramm zum Erwerb von Eigenheimen eingereicht werden. Die erste Auszahlung ist für den 15. November 2024 vorgesehen. „Das Hessengeld ist da. Die Landesregierung hat damit schnell ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen umgesetzt“, erklärte Rhein am Donnerstag in Wiesbaden. Er fügte hinzu: „Politik gewinnt Glaubwürdigkeit nur, wenn wir das tun, was wir sagen, und unsere Versprechen einhalten. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“
Rhein lobte das Hessengeld als Ausdruck der neuen Realpolitik in Hessen. Er erklärte, dass dieses Förderinstrument den Traum vom Eigenheim für viele Bürger, insbesondere für Familien, greifbarer mache. Rhein betonte weiter, dass bezahlbares Wohnen ein grundlegendes Bedürfnis sei, das trotz steigender Baukosten, höherer Zinsen und der Belastungen durch die Grunderwerbsteuer weiterhin erfüllt werden müsse. Er hob hervor, dass der Traum vom eigenen Heim nicht an zu hohen Nebenkosten scheitern dürfe. Das Hessengeld trage entscheidend dazu bei, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und die Mitte der Gesellschaft zu stärken.
„Mit dem Hessengeld unterstützt die Landesregierung Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss“, sagte Finanzminister Lorz und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann.
Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital. Und wir haben vorgesorgt: Für alle Hessengeld-Empfänger ist genug Geld vorhanden, ein Windhundprinzip ist bei der Antragstellung nicht notwendig“.
Mit der Einführung des Hessengeldes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Hessens künftig eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Die Förderung kann bis zu 10.000 Euro pro Käufer betragen, insgesamt maximal 20.000 Euro, und zusätzlich 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht. Diese Förderung wird in Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn jährlichen Raten ausgezahlt.
Sie gilt sowohl für Neubauten als auch für den Erwerb bestehender Immobilien und schließt auch Gemeinschaftsprojekte wie Wohngruppen und Genossenschaften ein, bei denen mehrere Personen gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Zuhause erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe ausgezahlt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.
Anträge müssen ausschließlich online eingereicht werden. Das Verfahren wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgewickelt. Gottfried Milde, der Sprecher der Geschäftsführung der WIBank, erklärte, dass die Umsetzung der förderpolitischen Ziele der Landesregierung seit der Gründung eine der Hauptaufgaben der Bank sei.
Besonders betonte er, dass seit vielen Jahren der Fokus auf der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum liege. Er fügte hinzu, dass die Bank sich sehr darüber freue, nun neben dem erfolgreichen, zinsgünstigen Hessen-Darlehen auch das Hessengeld als weiteres attraktives Förderprogramm für den Erwerb von Eigenheimen anbieten zu können.
Mehr Informationen zum Antragsverfahren und ausführliche FAQs finden Sie auf: hessengeld.hessen.de. Die FAQs stehen zudem hier zum Downlad bereit.
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Symbolfoto: Canva