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Die Forderung der Jungen-Union Wiesbaden nach konkreten Waffenverbotszonen in Wiesbaden hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen (Wiesbadenaktuell berichtete, siehe verlinkten Artikel). Jetzt schalten sich auch die Mitglieder der Senioren-Union in die Diskussion ein.
Viele Gespräche mit älteren Menschen zeigen doch, dass aufgrund der in den Medien geschilderten oder durch eigenes Erleben erfahrenes dazu führt, dass zentrale Plätze bei Dunkelheit oder überhaupt zu später Stunde vorsorglich bereits gemieden werden. Jede Möglichkeit an den vorgenannten Punkten der Stadt die Sicherheit der Menschen weiter zu erhöhen kann daher, auch vor diesem Hintergrund, nur begrüßt werden.
Ein Blick in die Informationen, welche die Hamburger Polizeibehörde bezüglich der dortigen Waffenverbotsgebiete detailliert veröffentlicht hat, zeigt, dass eine Umsetzung in Wiesbaden auf solcher soliden Vorarbeit und Erfahrung aufbauend, beim Willen der Entscheider zu handeln, keine lange Vorlaufzeit benötigte.
Das über das geltende Waffengesetz hinaus geltende Verbot in Waffenverbotszonen, die nachfolgend aufgeführten Gegenstände nicht mitführen zu dürfen, kann unseres Erachtens von jedem Bewohner und Besucher unserer Stadt nur begrüßt werden.
Welche Waffen betrifft es im Einzelnen: Jede Art von Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art, auch Taschenmesser, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte, Armbrüste, Knüppel aller Art (Baseballschläger u. ä.), Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u. ä.)
All dies sind Gegenstände, die das geltende Waffengesetz nicht erfasst und den Sicherheitsbehörden bisher keine Möglichkeit des Einschreitens lässt.
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Foto: Polizei Beratung