ANZEIGE
Innenstaatssekretär Werner Koch und Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz haben am Donnerstagnachmittag, 15. September, im Festsaal des Wiesbadener Rathauses sieben neue freiwillige Polizeihelferinnen und –helfer in den Dienst gestellt.
In einem Modellprojekt wurde der Einsatz von ehrenamtlichen Sicherheitskräften zunächst in Wiesbaden, Offenbach, Fulda und Marburg zeitlich befristet von Oktober 2000 bis Dezember 2001 erprobt. Die Pilotphase verlief sehr erfolgreich, sodass der „Freiwillige Polizeidienst“ über diese Standorte hinaus hessenweit ausgedehnt wurde. Im März 2002 wurde der erste Koordinationsvertrag zwischen dem Land Hessen und einer Kommune abgeschlossen.
Der „Freiwillige Polizeidienst“ ist in 103 Städten und Gemeinden mit rund 730 Helferinnen und Helfern eingeführt. Zahlreiche Städte und Gemeinden bekunden starkes Interesse an der Einführung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“.
Um ihre Aufgaben zu bewältigen, steht den Freiwilligen Polizeihelfern neben den „Jedermannsrechten" eine Reihe von Befugnissen zu. So dürfen sie, falls die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, die Identität einer Person feststellen und Berechtigungsscheine prüfen, Platzverweise erteilen und Gegenstände sicherstellen. Des Weiteren sind sie befugt, im Straßenverkehr Zeichen und Weisungen zu erteilen und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen.
Symbolfoto