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Pandemie-Geschehen

Wiesbaden hebt Verbot für Veranstaltungen ab 50 Personen auf

Von Anna Siebenhaar

Der Verwaltungsstab der hessischen Landeshauptstadt hat beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ab Mittwoch wieder zu erlauben. Zudem wird die Maskenpflicht an Haltestellen verlängert. Dies droht auch dem Besuchsverbot in Kliniken.

14.09.2020 16:03
Das Veranstaltungsverbot ab 50 Personen wird aufgehoben.

In Wiesbaden können in Zukunft wieder Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen stattfinden. Möglich macht das eine Entscheidung, die der Verwaltungsstab am Montag, 14. September, in seiner Sitzung getroffen hat und mit der das Verbot für Veranstaltungen ab 50 Personen ab Mittwoch, 16. September, per Allgemeinverfügung aufgehoben wird.

Hessische Obergrenze gilt ab Mittwoch

Das ist allerdings kein Freibrief. Für Versammlungen und Sportveranstaltungen gilt dann wieder die hessische Obergrenze von 250 Personen. Veranstaltungen mit mehr als 250 Gästen müssen nach wie vor vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

Reaktion auf Infektionsgeschehen

„Mit der Aufhebung des Verbots reagieren wir angemessen auf die aktuelle Infektionslage, die sich jetzt über einige Zeit in einem undramatischen Bereich bewegt“, erklärten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz. Man behalte die Lage und die Entwicklungen aber weiterhin im Blick, um entsprechend reagieren zu können. 

Verlängerte Maskenpflicht an Haltestellen und Besuchsverbot in Kliniken

Alle anderen Einschränkungen bleiben gültig. Einige werden sogar verlängert: Die Pflicht, einen Mundschutz bereits an der Bushaltestelle zu tragen, wird bis zum 31. Oktober verlängert. Auch das Besuchsverbot in Krankenhäusern, das vorerst bis zum 28. September gilt, werde voraussichtlich weiter aufrechterhalten, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Am Mittwochvormittag tagt der Verwaltungsstab erneut.

Verlängerung verhältnismäßig

„Die geplante Fortsetzung der genannten Maßnahmen erscheint uns vor dem Hintergrund der Abwägung des notwendigen Schutzes für die Menschen vor einer Ansteckung einerseits und den damit verbundenen Einschränkungen anderseits für verhältnismäßig“, so Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamtes.

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