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Zoos und Tierparks dürfen laut dem neuen Infektionsschutzgesetz weiterhin geöffnet haben, allerdings müssen alle Besucherinnen und Besucher einen negativen Schnelltest vorlegen.
Die Regelung gilt für die Fasanerie ab Samstag, 24. Aprilt.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch eine anerkannte Corona-Teststelle, zum Beispiel einem Testcenter oder einer Apotheke, durchgeführt worden sein. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden, sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test.
Die Besucherinnen und Besucher der Fasanerie werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass vor Ort keine Testmöglichkeiten bestehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2- oder OP-Maske) und der Einlass mit einem Online-Ticket ist darüber hinaus weiterhin erforderlich.
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Symbolfoto