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Wiesbaden hat derzeit etwa 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen rund 215.000 wahlberechtigt sind. Um eine reibungslose und bequeme Stimmabgabe in der Nähe des Wohnorts zu gewährleisten, ist das gesamte Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke unterteilt, zusätzlich zu 84 Briefwahlbezirken. Damit steht die Demokratie direkt vor der Haustür.
Wiesbadens Oberbürgermeister Gerd-Uwe Mende klopft, bildlich gesehen, mit einem Schreiben persönlich an die Tür zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger aus unserer Einwohnerdatenbank. Denn es ist Zeit für Aktivität am Sonntag, 9. Juni, bei der Europawahl. Engagierte Menschen werden als Helferinnen und Helfer gebraucht.
Für jeden dieser Wahlbezirke werden bis zu neun ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gesucht, die gemeinsam einen Wahlvorstand bilden, um die Stimmabgabe und Stimmenauszählung am Wahlsonntag zu überwachen und durchzuführen. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte "Erfrischungsgeld", in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Auch Wiesbadener, die nicht ausgewählt wurden und kein Schreiben erhalten, aber dennoch Interesse an einem Amt im Wahlvorstand haben, können sich an das Wahlamt wenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen alle wahlberechtigten Einwohner zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet sind, mit nur wenigen Ausnahmen, um dies abzulehnen.
Weitere Informationen zu Wahlen in Wiesbaden und ein digitales Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen unter dem Abschnitt "Wahlhelfer gesucht".
Für Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 0611 / 314501 zur Verfügung.
Ist ihnen auch der Begriff "Erfrischungsgeld" aufgefallen und finden Sie diesen genauso lustig wie unsere Redakteure? Wir haben zum Ursprung des Bezeichnung recherchiert: Der Begriff "Erfrischungsgeld" stammt ursprünglich aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich dabei um eine Aufwandsentschädigung, die Personen erhalten, die ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeiten ausführen, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Die Wortzusammensetzung deutet darauf hin, dass es sich um eine finanzielle Vergütung handelt, die dazu dient, die Ausgaben für Verpflegung oder sonstige Annehmlichkeiten während der Ausübung des Ehrenamts zu decken.
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Symbolfoto