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Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und sein Stellvertreter Kaweh Mansoori (SPD) haben bereits im Februar eine Reihe von Schlüsselprojekten der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen angekündigt. Am Montag, 22. April, hat die hessische CDU bei einer auswärtigen Kabinettsitzung in einem Neubaugebiet des Wiesbadener Stadtteils Nordenstadt nun die Eckpunkte für das Hessengeld vorgestellt. Das Programm soll den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen finanziell unterstützen. Bis zum Sommer dieses Jahres sollen alle Details der Förderung ausgearbeitet werden, während gleichzeitig die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Bearbeitung geschaffen werden.
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024. Es wird für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie gewährt, sofern diese sich in Hessen befindet und Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf bereits im Eigentum befindlichen Grundstücken werden nicht gefördert, da hier keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Die Förderkonditionen sehen vor, dass pro Käufer 10.000 Euro gewährt werden, mit einem Maximalbetrag von 20.000 Euro. Zusätzlich erhalten Käufer für jedes Kind unter 18 Jahren einen Betrag von 5.000 Euro. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und über einen Zeitraum von zehn Jahren in gleichen Raten ausgezahlt. Das Hessengeld darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.
Michael Reul, der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, betonte die Bedeutung des Hessengeldes als zentrales Versprechen der Hessenkoalition. Er erklärte, dass dieses Programm den Erwerb von Wohneigentum in Zeiten steigender Baukosten und Zinsen fördern soll, insbesondere für junge Familien. Reul betonte die Bedeutung von bezahlbarem Wohnen als Grundbedürfnis und das Ziel, den Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Hauses für die gesellschaftliche Mitte in Hessen erreichbar zu machen.
Im Herbst dieses Jahres sollen die ersten Anträge für das Hessengeld gestellt werden können, mit dem Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Zahlungen zu leisten.
Weitere Punkte des „Sofort-Programms 11+1“ sind u.a. die verstärkte Speicherung von IP-Adressdaten für Ermittlungen, zusätzliche Deutschstunde in Grundschulen, Bejagung von Problemwölfen sowie eine Offensive gegen Kriminalität in Innenstädten mit mehr Kontrollen und Razzien.
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Foto: Wiesbadenaktuell