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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt durch Beschlüsse stattgegeben. Es hat dem Umweltministerium des Landes Hessen ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird.
Hierzu muss das Land geeignete Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Fahrverbote für Dieselautos, die Einführung einer City-Maut oder ein Bürgerticket.
Das Gericht erwartet zielgerichtete Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist. Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor.
Die Fristen von neun und zwölf Monaten laufen erst los, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird. Das Land Hessen könnte noch Rechtsmittel gegen die Beschlüsse einlegen. Welche Maßnahmen getroffen werden ließ die Umweltministerin Priska Hinz von den Grünen bisher offen.
"Die erstmalige gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Landesregierung ist eine Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen. Wiesbaden und Darmstadt werden nach dieser Entscheidung die ersten konsequenten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen müssen. Der Betrug der Automobilindustrie, mit vollem Wissen der Bundesregierung rechtswidrig Diesel-Fahrzeuge zu verkaufen, die auf der Straße die Abgasgrenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, rächt sich nun. Mit unseren Klagen auf Einhaltung der geltenden Luftschadstoff-Grenzwerte werden wir kurzfristig Fahrverbote für Diesel-Pkws in über zehn weiteren Städten Deutschlands durchsetzen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DU.
Bereits im Juli 2011 hatte die DUH gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingeleitet. Im Oktober des gleichen Jahres verpflichtete das Gericht das hessische Umweltministerium dazu, den geltenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben und darin Maßnahmen zur Verringerung der Belastung mit Stickstoffdioxid zu verankern.
Doch auch vier Jahre nach diesem Urteil wird mit den derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor dem Jahr 2021 erwartet, erklärt die DUH. Wegen Überschreitung des NO2-Grenzwerts in Darmstadt hatte die DUH im Februar 2012 den Rechtsweg beschritten. Am 5. September 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden müss
Die NO2-Emissionen, die in Wiesbaden und Darmstadt seit vielen Jahren zu einer anhaltend hohen Belastung führen, stammen zu etwa zwei Drittel aus dem Dieselverkehr weist die DUH hin. In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklage
Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Zuletzt hatte sie vor wenigen Wochen Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart.
Die DUH verfolgt das Ziel die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden und nach wie vor überschrittenen Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten. Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt. Auch dort liegen rechtskräftige Urteile vor, die nicht umgesetzt werden. Die Zwangsvollstreckungsbeschlüsse für München und Reutlingen werden kurzfristig erwartet, so die DUH abschließend.
Umweltdezernent Arno Goßmann hatte sich bereits im März 2015 für ein Durchfahrtsverbot für Lkw eingesetzt. Bisher konnte die Maßnahme noch nicht umgesetzt werden.
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