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Silvester ist die Nacht der bunten Lichteffekte und des bezaubernden Feuerspektakels. Der Pyrotechnikzauber fasziniert und begeistert Jung und Alt.
Ob goldener Sternenregen, rote und grüne Fontänen die in den Himmel schießen oder donnernde Kanonenschläge, Feuerwerk gehört zum Jahreswechsel einfach dazu.
Leider kommt es - ursächlich durch den unsachgemäßen Umgang mit Raketen und Böllern - an Silvester immer wieder zu schweren Unfällen und Bränden.
Damit einem fröhlichen Start ins neue Jahr nichts im Wege steht, befolgen Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen ohne behördliche Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden, außerdem müssen die Personen das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in gefährlicher Nähe von Gebäuden und feuerfangenden Sachen ist grundsätzlich verboten. Nach den sprengstoffrechtlichen Vorgaben gilt dies insbesondere für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
Kaufen Sie nur solche Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind. Diese sind an einer aufgedruckten Prüfnummer, die immer mit den Buchstaben BAM beginnt, zu erkennen. Niemals Billigimporten oder selbst gebastelte Böller benutzen!
Lesen Sie in jedem Fall vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung in Ruhe durch. Bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, das ist unter anderem Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des Produktes in der Wohnung erlaubt ist. Feuerwerkskörper der Klasse II (Raketen, Kanonenschläge, Blitze, Böller) dürfen nur im Freien gezündet werden.
Halten Sie Böller und Kracher beim Anzünden nicht in der Hand. Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zu Menschenansammlungen und Gebäuden. Nutzen Sie als Abschussrampe für Raketen eine leere Flasche. Raketen nur senkrecht starten und nicht gegen Hindernisse, wie zum Beispiel Dachvorsprünge oder Bäume, auf die Reise schicken.
Feuerwerkskörper nicht bündeln, die Zündschnüre nicht verkürzen. Blindgänger und Versager niemals aufheben und keinesfalls versuchen sie nochmals zu zünden. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert weg. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon werfen.
Böller und Raketen gehören auf gar keinen Fall in Kinderhände! Bitte klären Sie Kinder und Jugendliche über die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerk auf.
Zur Vermeidung möglicher Brände in der Silvesternacht empfiehlt die Feuerwehr Wiesbaden, alles Brennbare von Balkonen und aus Vorgärten zu räumen. Abfallbehälter sollten geschlossen sein und nicht zu dicht an Gebäuden stehen. Schließen Sie ihre Fenster vor allem Dachfenster. Für Löschversuche halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer oder besser noch einen Feuerlöscher griffbereit.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder Brand, dann setzen Sie einen Notruf über die europaweite Notrufnummer 112 ab.
Die Redaktion von Wiesbadenaktuell.de wünscht Ihnen einen glücklichen und gesunden Start ins neue Jahr!
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