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Die Hessische Landesregierung hat heute die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Al-Wazir rief alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote wahrzunehmen. „Noch nie war es einfacher, sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen,“ stellt er klar.
„Es ist genügend Impfstoff für alle Hessinnen und Hessen vorhanden. In unseren Impfzentren geht das auch sofort und ganz ohne Termin. Die Impfung ist der beste Weg um sich selbst, seine Freundinnen und Freunde, Verwandte und die Gesellschaft insgesamt vor einer Corona-Erkrankung und einer vierten Welle zu schützen.“
Der Vizepräsident wies zudem auf zusätzliche Einschränkungen hin, die auf Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene zukommen. „Während die meisten Beschränkungen angesichts einer Impfquote von mittlerweile deutlich über 60 Prozent nicht mehr notwendig sind, wird es für Menschen ohne Impfschutz insbesondere bei steigenden Inzidenzen zusätzliche Test-Vorgaben geben, die sie perspektivisch auch selbst bezahlen müssen.“
Präventionswoche
Nach den Sommerferien wird es – wie angekündigt – Präventionswochen in den Schulen geben. In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schüler:innen (und selbstverständlich auch die Lehrer:innen) nicht zweimal, sondern dreimal pro Woche getestet. In den Präventionswochen muss – unabhängig von der Inzidenz vor Ort - auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden.
Testnachweis für Schüler:innen
Eine wichtige Neuerung zum Schulbeginn ist auch, dass die Schüler:innen neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen.
Das Hessische Kultusministerium gibt zu diesem Zweck ein Testheft für die Kinder und Jugendlichen heraus, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule bzw. die Lehrerschaft eingetragen werden. Dieser Nachweis gilt dann nicht nur an den Testtagen, sondern generell.
Kleine Erleichterung
„Wir tun alles dafür, damit der Schulbetrieb nach den Sommerferien so sicher wie möglich stattfinden kann – und das mit Präsenzuntersicht an allen Schulen. Gerade für die Kinder und Jugendlichen ist die Corona-Pandemie eine besonders herausfordernde Zeit mit viel Verzicht. Ich freue mich deshalb außerdem, dass wir den Schülerinnen und Schülern mit dem neuen Testheft eine kleine Erleichterung für ihren Alltag und die Freizeit verschaffen können“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Impfung von Jugendlichen als wichtiger Baustein
Währenddessen begrüßte er das Votum der Ständigen Impfkommission zu Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab 12 Jahren. „Die Empfehlung erleichtert Eltern und ihren Kindern die Entscheidung. Das Impfen ist ein wichtiger Baustein für den sicheren Schulbetrieb.“
In Hessen gelten die Regelungen des MPK-Beschlusses für Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern. Die zulässige Auslastung (des Stadions) beträgt maximal 50 Prozent, höchstens jedoch 25.000 Zuschauer:innen.
Diskotheken und Clubs können nun auch für den Clubbetrieb in Innenräumen öffnen, allerdings nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen PCR-Test (Testung vor maximal 48 Stunden), ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Eine maximale Gästezahl (bislang 250) gibt es zukünftig weder drinnen noch draußen; für jeden Gast müssen aber 5 qm zur Verfügung stehen.
Bei steigenden Inzidenzen vor Ort müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitergehende Beschränkungen entsprechend des Präventions- und Eskalationskonzepts ergreifen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab einer Inzidenz von 35:
Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) entsprechend des MPK-Beschlusses:
Ab einer Inzidenz von 50:
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Ab einer Inzidenz von 100:
Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen)
Der stellvertretende Ministerpräsident stellte klar: „Die Inzidenzen bleiben ein wichtiger und zuverlässig erfasster Indikator für das Infektionsgeschehen. Der hessische Weg des Eskalationskonzepts hat sich in der Pandemie bislang sehr gut bewährt, denn er ermöglicht es den Kommunen, auf lokale Infektionsausbrüche und Besonderheiten gezielt zu reagieren.“
Angesichts des erheblichen Impffortschritts habe sich die Bedeutung der konkreten Inzidenzzahlen aber geändert. „Inzidenzzahlen, die vor einigen Monaten auf eine baldige Überlastung des Gesundheitssystems gedeutet hätten, sind inzwischen für das Gesundheitssystem verkraftbar.“
„Beiden Umständen haben wir mit der Anpassung des Eskalationskonzepts Rechnung getragen. Die Anordnung der 3G-Regel in vielen Innenräumen ab einer Inzidenz von 35 ist ein erster präventiver Schritt,“ betonte Al-Wazir zum Schluss.
„Wesentliche Änderungen, die vor allem in einer Erweiterung der 3G-Regelung auch für Außenbereiche sowie weiteren Maskenpflichten, erfolgen erst ab einer Inzidenz von 100. Es bleibt dabei: Der Königsweg aus der Pandemie ist und bleibt die Impfung. Deswegen erneuert die Landesregierung ihren Appell: Lassen Sie sich impfen!“
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Außerdem können Sie sich den Überblick der Corona-Regeln runterladen oder auch das Präventions- und Eskalationskonzept auf einen Blick anschauen.
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