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Angesichts weiter ständig steigender Mieten ist die Verlängerung der genannten Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung bis Ende 2020 eine logische Konsequenz. „Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt im gesamten Rhein-Main-Gebiet ist diese Verlängerung mehr als sinnvoll“, sagt der Wiesbadener Sozial- und Wohnungsdezernent Christoph Manjura.
„Allerdings,“ so stellt Manjura in seiner Forderung gegenüber dem zuständigen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, eindeutig klar: „darf es zu keiner Ungleichbehandlung unserer Stadtteile kommen. Für die Bürgerinnen und Bürger sollte es keinen Unterschied machen, in welchem Wiesbadener Stadtteil sie zu Hause sind. Deshalb erachten wir es als äußerst kritisch, sollten einzelne Stadtteile davon ausgenommen werden“. Galt die Mietpreisbremse bisher nicht für die Vororte Igstadt, Naurod und Medenbach, soll sie in der Verlängerung nicht für Nordenstadt, Delkenheim, Naurod und Igstadt gelten.
Manjura schließt sich damit an die Forderung des Stadtentwicklungsdezernenten aus Frankfurt am Main, Mike Josef, an, der gleiches für das Stadtgebiet Frankfurt fordert.
Eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Bemessung von Neuvermietungsmieten für das gesamte Stadtgebiet fordert Manjura auch für Wiesbaden. „Bei der aktuellen Situation der Mietpreisentwicklung müssen wir dafür sorgen, dass die Verordnung für alle Stadtteile gleichermaßen gilt.“ Eine mögliche Gefahr sieht Manjura insbesondere darin, dass in den ausgenommenen Stadtteilen besonders ausgeprägte Mietsteigerungen einsetzen könnten. „Davor müssen wir die Stadtteile schützen“, ist der Wiesbadener Wohnungsdezernent überzeugt.
Dies gilt für Manjura vor allem mit Blick darauf, dass die genannten „Ausnahmegebiete“ allesamt sozial gemischte Gebiete sind; d.h. auch dort leben Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen. Eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelung ist für Manjura deshalb unumgänglich. Auch dies habe Manjura in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Städtetag zur entsprechenden Verordnung erklärt.
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