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Das Urteil ist gefallen. Viel zu wenig wenn es nach der Meinung der Angehörigen und Freunde von Vanessa W. geht. Acht Jahre und zehn Monate hat Ahmed Ü. für die grauenvolle Tat an seiner Ex-Freundin bekommen. Die brutale Handlung sei spontan und nicht geplant erfolgt, sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung am Freitagvormittag. Deshalb sei der heute 26-Jährige nicht wegen Mordes verurteilt worden, sondern wegen Totschlag. Er habe im Affekt gehandelt, weil er sich wegen der endgültigen Trennung von der 22-Jährigen in einer aussichtslosen Situation gesehen habe.
Als das Urteil verlesen wurde hatte Ahmed Ü. kurz Tränen in den Augen. Kurz darauf hatte Ahmed Ü. wieder sein Gesicht in Teilnahmlosigkeit gehüllt, wie er es in den vergangenen Prozesstagen bereits getan hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für Ahmed Ü. gefordert. Er habe klar nach dem Motiv gehandelt: „Wenn ich sie nicht kriege, bekommt sie auch kein anderer". Die Anklage warf ihm Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Haftstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sprach von einer Handlung im Affekt.
Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten, die als Nebenkläger aufgetreten sind, wollen prüfen lassen, ob das Urteil angefochten werden kann. Die Mutter war absolut fassungslos als das Strafmaß verlesen wurde und verließ den Saal. Wenig später folgten der Rest der Familie, bis auf den Vater, der zusammen mit den Anwältinnen sich das komplette Urteil anhörte. Fassungslosigkeit war im kompletten Zuschauerbereich, der bis zum aller letzten Platz gefüllt war, zu hören und zu spüren. Keiner konnte das ausgesprochene Strafmaß nachvollziehen. Der Richter versuchte wieder Ruhe in den Saal hineinzubekommen und drohte mit Ordnungsgeld.
Mit ironischen Worten „man muss auch noch Mitleid, mit dem armen Bub haben" äußerten sich im Saal, aber auch später beim Verlassen mehrere Zuschauer sehr entsetzt.
Ein Angehöriger der Familie hat gesagt: „Das Strafmaß war ein Schlag ins Gesicht. Das Urteil steht zu keiner Relevanz zu dem was gesehen ist." Andere Zuschauer disktuierten im Flur: "ein Drogendealer bekommt 10 Jahre und wer einen Menschen mehrfach zu Tode gefahren hat, der bekommt nur 8 Jahre und 10 Monate". Weitere regen sich über das deutsche Strafrecht auf. Es sei zu lasch, in anderen Ländern wäre die Strafe deutlich drastischer.
Der 26-Jährige hatte die 22-Jährige an dem besagten Samstag auf den Neroberg gelockt. Das Gespräch verlief alles andere als harmonisch. Schnell gerieten die beiden in einen Streit wie Zeugen beobachteten. Vanessa sei weggelaufen. Ahmed Ü. hat sich in sein Auto gesetzt und ist hier hinterhergefahren. Er versucht immer wieder in Kontakt mit ihr zu kommen. Dann ist das unfassbare passiert. Er hat Vanessa angefahren und dann mindestens drei Mal überrollt.
Trotz Ersthelfer und schnell eingeleitete Reanimationsmaßnahmen verstarb die 22-Jährige an ihren schweren Verletzungen noch am Tatort.
Ahmed Ü. ist anschließend mit seinem Wagen geflüchtet. Die Polizei konnte sich trotzdem schnell an seine Fersen hängen, da Zeugen das Nummernschild notiert hatten. An der Wohnanschrift konnten sie zunächst nur den beschädigten Opel vorfinden. Der 26-Jährige hielt sich nicht mehr zu Hause auf. Am späten Abend wurde er in der Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, in der er sich geflüchtet hat, festgenommen.
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