ANZEIGE
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat, um die kommunalen Ziele für das Entwicklungsgebiet Ostfeld mit den regionalplanerischen Vorgaben in Einklang zu bringen, die Antragsunterlagen auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Mit dieser Vorlage befasst, sich jetzt die Regionalversammlung Südhessen.
Mit der städtebaulichen Entwicklung „Ostfeld“ ist die Schaffung eines eigenständigen, innovativen, urbanen und lebenswerten neuen Stadtteils für Wohnen und Arbeiten in Wiesbaden vorgesehen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden kann mit der beabsichtigten Planung außerdem eine langfristige Perspektive für das Bundeskriminalamt an einem neuen zentralen Behördenstandort aufzeigen und somit als Oberzentrum einen wesentlichen Beitrag für die Standortsicherung der Bundesbehörde und zur Deckung der Wohnraumbedarfe in der Wachstumsregion Rhein-Main leisten. Nachdem am 17. September des vergangenen Jahres die Stadtverordneten der Entwicklungssatzung „Ostfeld“ grünes Licht gegeben haben, wurden zwischenzeitlich die notwendigen formellen Verfahren auf Ebene der Regionalplanung angeschoben.
Ende November 2020 wurden die Antragsunterlagen für die sogenannte Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Die Landeshauptstadt wird damit der Notwendigkeit gerecht, ihre Zielvorstellungen auch auf der übergeordneten Raumordnungsebene abzustimmen.
Die Unterlagen wurden im Vorfeld in enger Abstimmung mit der oberen Landesplanungsbehörde erarbeitet. Spezielle Einzelfragen, zum Beispiel zum Regionalen Grünzug, zu Natur und Landschaft, Klima oder zur Anwendungsmöglichkeit der Zielabweichung, wurden juristisch unterlegt und zuvor auch mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium erörtert.
Aufgrund des Umfangs der Antragsunterlagen mit rund 960 Seiten werden sich die Ausschüsse der Regionalversammlung in einer gemeinsamen Sondersitzung im April mit dem Antrag der Stadt Wiesbaden befassen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden geht derzeit davon aus, dass eine Beschlussfassung über das Projekt Ostfeld in der Regionalversammlung erst nach der Kommunalwahl frühestens im Mai zu erwarten ist.
Sobald die Regionalversammlung der Zielabweichung zugestimmt hat, kann die zügige Durchführung des Projekts Ostfeld mit dem Inkrafttreten der Satzung starten, so wie der Gesetzgeber es für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach Paragraf 165 ff. Baugesetzbuch fordert.
Nähere Informationen zum Projekt sind auf der Website www.dein.wiesbaden.de/ostfeld zu finden.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolbild