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Nach der Beendigung der großen Koalition in Wiesbaden haben sich SPD, CDU, B90/Die Grünen und FDP zusammengefunden, um über eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung zu verhandeln. Zwei Monate nach der Wahl haben die Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens ein Recht auf ein funktionierendes, tatkräftiges Stadtparlament, auch wenn das Wahlergebnis noch so kompliziert ist. Dieser Verantwortung stellen sich die vier Parteien.
Am vergangenen Montag vereinbarten die vier Partner zwei weitere Runden auf Spitzenebene, sowie anschließende Gespräche in Fachgruppen. Die Fachgruppen sollen Konsens- und Dissenspunkte der vier Parteien herausarbeiten.
Die beabsichtigte Kooperation ist keine Koalition, sondern soll lediglich den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Partnern in einem Parlament ohne feste Mehrheiten abstecken. Hierzu werden alle vier Parteien die Schwerpunkte ihrer Politik in die kommenden Gespräche einbringen. Zudem soll eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wie man in einem offenen Parlament zu einem Haushalt gelangt. Auch die angemessene Vertretung aller vier Parteien im hauptamtlichen Magistrat soll Bestandteil der Verhandlungen sein.
Ziel sei dabei, den Bürgerinnen und Bürgern Klarheit über die vor der Stadt liegenden Herausforderungen und Aufgaben und die sich daraus ergebende Agenda zu bieten, aber auch die bestehenden Unterschiede der Parteien aufzuzeigen. Alle vier Parteien sollen dabei erkennbar bleiben.
Ob die ausgehandelte Kooperationsvereinbarung zustande kommt, werden abschließend die jeweiligen Parteigremien entscheiden.
Unabhängig von einer etwaigen Kooperationsvereinbarung haben sich die vier Parteien schon jetzt auf einen Modus geeignet, um kurzfristig die Arbeitsfähigkeit des Magistrats zu sichern. Beginnend nach Pfingsten machen die vier Parteien den Dezernentinnen und Dezernenten das Angebot, in einem regelmäßig tagenden Gremium bestimmte Vorhaben vorstellen zu können, um diese frühzeitig auf Akzeptanz zu prüfen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge der gewählten Stadtverordneten entgegennehmen zu können. Dieses Verfahren hilft zum Beispiel im Rahmen von Vertragsverhandlungen der Stadt gegenüber Dritten, damit die Landeshauptstadt und ihre Vertreter auch weiterhin verlässliche Gesprächspartner bleiben können.
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