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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) sowie weitere hessische Strafverfolgungsbehörden haben am Donnerstag, 7. April, an einem europaweiten von Europol organisiertem Aktionstag gegen Hasspostings teilgenommen. An diesem Aktionstag haben Strafverfolgungsbehörden aus 12 europäischen Staaten teilgenommen.
„Die stetige Zunahme von Hasspostings und anderen politisch motivierten Straftaten ist eine Entwicklung, die demokratiegefährdende Ausmaße annehmen kann“, lässt das Bundeskriminalamt (BKA) verlauten. Es koordinierte die Aktionen, die in acht Bundesländern durchgeführt wurden.
„Das BKA stellt sich dem entschlossen entgegen und setzt mit dem gestrigen, durch die französischen Behörden initiierten Aktionstag gegen Hasskriminalität gemeinsam mit den europäischen Partnern ein deutliches Zeichen. Ziel ist es, Hasskriminalität sowohl im digitalen als auch im analogen Raum effektiv zu bekämpfen und den Tätern zu zeigen, dass sie jederzeit mit einer Strafverfolgung zu rechnen haben.“
In den teilnehmenden Bundesländern wurde eine Vielzahl strafprozessualer Maßnahmen wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Sicherstellungen wegen Hasspostings im Internet durchgeführt. Es kam insgesamt zu mehr als 50 Maßnahmen. In Hessen fanden strafprozessuale Maßnahmen gegen insgesamt acht Personen statt.
Bei den Beschuldigten aus Hessen handelt es sich um sechs Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 43 und 60 Jahren aus Wiesbaden, dem Lahn-Dill-Kreis, dem Landkreis Fulda, dem Main-Kinzig-Kreis und dem Wetteraukreis. Drei dieser Personen wohnen in der hessischen Landeshauptstadt.
Diese Personen stehen insbesondere im Verdacht, über das Internet strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt und dabei Personen des politischen Lebens aufgrund deren Tätigkeit beleidigt und zu deren Tötung aufgerufen zu haben.
Gegen die Beschuldigten wird daher unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung und der Bedrohung gemäß §§ 185, 241 Strafgesetzbuch, aber auch wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Billigung von Straftaten gemäß §§ 111, 140 Strafgesetzbuch ermittelt.
„Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, zeigen Sie dies bitte bei der Polizei an. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die solche Anzeigen auch anonym erfolgen können“, rät das BKA. In Hessen ist das über die Meldeplattform hessengegenhetze.de möglich. In sozialen Netzwerken sollten Hasspostings den Anbietern gemeldet werden.
Die den gestrigen Maßnahmen gegen hessische Beschuldigte zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren beruhen ganz überwiegend auf Meldungen von Bürger:innen bei ebendieser Meldeplattform sowie auf Meldungen von professionellen Organisationen der Zivilgesellschaft aus der Kooperation keinemachtdemhass.de.
Sowohl die Meldeplattform als auch die Kooperation sind in Umsetzung des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung seit November 2019 eingerichtet worden. Die darüber eingehenden Meldungen zu Hass und Hetze im Netz werden zentral von der ZIT geprüft. Bei strafrechtlicher Relevanz führen ZIT und HLKA die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen. An den gestrigen Einsatzmaßnahmen waren auch die Staatsanwaltschaft Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen mit Maßnahmen in eigener Verantwortung beteiligt.
Beruhend auf dem Aktionsprogramm #HESSENGEGENHETZE konnten bereits über 8.750 Meldungen überprüft und in über 3.800 eingeleiteten Ermittlungsverfahren ca. 1.600 Beschuldigte identifiziert werden. Neben dem gestrigen europaweiten Aktionstag wurden in Deutschland zuletzt am 22.03.2022 sowie am 1.12.2021 erfolgreich nationale Aktionstage gegen Hasspostings im Netz durchgeführt.
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