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Die Entgegennahme und Bearbeitung von Kulturförderanträgen erfolgt ab sofort digital über eine eigens eingerichtete Onlineplattform. Sie ist unter kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/foerderrunden erreichbar.
„Mit dieser Maßnahme im Zuge der laufenden Verwaltungsmodernisierung verfolgen wir zwei Ziele: Vereinfachungen für die Kulturschaffenden bei der Antragstellung und die Digitalisierung der Arbeitsprozesse im Kulturamt“, sagt Wiesbaden Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl. Mit der Antragsplattform Fundgarden werden die Verfahren zur Kulturförderung entlang des gesamten Arbeitsprozesses Zug um Zug digital abgewickelt: vom Einreichen des Förderantrags über die Antragsprüfung, Förderentscheidung, Projektdurchführung bis zuletzt zur Verwendungsprüfung. Perspektivisch wird angestrebt, auch Zahlungsvorgänge einzubinden.
Für die antragstellenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen ergeben sich neben der papierlosen Abwicklung Vorteile insbesondere durch die Einrichtung fester Registrierungskonten. So sind die Antragstellenden jederzeit in der Lage, den Bearbeitungsstand der von ihnen eingereichten Fördergesuche einzusehen und nachzuverfolgen. Ebenfalls einsehbar sind alle eigenen, in der Vergangenheit gestellten Anträge.
Bei Bedarf kann für aktuelle Einreichungen auf dort hinterlegte Informationen und Unterlagen zurückgegriffen werden. Die Antragsmaske lässt es zu, die Dateneingabe zu unterbrechen und zwischenzuspeichern. Die bis dahin erfolgten Eintragungen gehen nicht verloren. Ergänzende Unterlagen und Nachweise, die zur Antragstellung erforderlich sind, werden einfach hochgeladen. Auch hier gehört das Einreichen von Papier der Vergangenheit an.
Das Förderwesen im Kulturbereich kennt vielfach Wettbewerbe und Auswahlentscheidungen, bei denen Jurys und Fachgremien in die Entscheidungsfindung eingebunden sind. Ein besonderer Vorzug der Fundgarden-Anwendung ist es, diese Gremien in den digitalen Prozess einzubinden. Im Zuge der Antragsprüfung steht ein Modul zur Verfügung, mit dessen Hilfe den Mitgliedern eines externen Fachgremiums die eingegangenen Förderanträge online zur Verfügung gestellt werden.
Die eigentliche Beratung - Jurysitzungen und die Abgabe von Stellungnahmen - findet ebenfalls online statt. Dadurch erübrigt sich unter anderem das bisher aufwändige Zusammenstellen und Versenden von Beratungsunterlagen.
Das Jury-Modul steht exemplarisch für die Spezialisierung der ausgewählten Fördersoftware auf die Besonderheiten im Kulturbereich. Die Prozesse orientieren sich eng an den tatsächlichen Abläufen in der Kulturförderung. Das Unternehmen Fundgarden mit Sitz in Berlin ist bisher mit Schwerpunkt für öffentliche Förderinstitutionen tätig, die dem Kulturstaatsministerium des Bundes nachgeordnet sind.
Fundgarden arbeitet Cloud-basiert. Die externe Datenspeicherung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Firmensitz und Rechenzentren in Deutschland. Den Erfordernissen von Datenschutz und Datensicherheit wird Rechnung getragen, sowohl im Hinblick auf die Belange der zu fördernden Kulturakteurinnen und Akteure, als auch diejenigen der Stadt und ihrer Mitarbeitenden.
„Das Projekt zur Digitalisierung des Förderwesens im Kulturamt geht zurück auf den Prozess zur Kulturentwicklungsplanung“, erinnert Dr. Schmehl: „Eine Handlungsempfehlung dazu hat Eingang in den Kulturentwicklungsplan gefunden. Im Interesse von Nachvollziehbarkeit und Transparenz in der Kulturförderung sieht der Kulturentwicklungsplan weiterhin den Aufbau eines regelmäßigen Berichtswesens vor. Die Fördersoftware ermöglicht die hierfür nötigen Auswertungen.“
Die Reporting-Funktionen vereinfachen zudem die Bereitstellung von Informationen für stadtweite Abfragen, etwa der Kämmerei, sowie für Anfragen der Vertretungskörperschaften. Auch eine gemeinsam mit dem Amt für Innovation, Organisation und Digitalisierung (IOD) durchgeführte Analyse in der Kulturverwaltung zu digitalisierender Arbeitsprozesse hatte eine hohe Priorität für die Kulturförderung ergeben.
Um die Bedienungsfreundlichkeit zu erhöhen, haben Kulturakteure die Antragsplattform während eines Probebetriebs getestet. Die dort gemachten Erfahrungen sind in das finale Anwendungsdesign eingeflossen. Den Belangen seheingeschränkter Nutzerinnen und Nutzer wird insbesondere durch eine kontrastreiche Bildschirmpräsentation Rechnung getragen.
Die neue Antragsplattform ist ab sofort erreichbar. Neben Anträgen zur allgemeinen Projektförderung, die jederzeit gestellt werden können, sind dies Auslobungen für Wettbewerbe, Sonderförderprogramme und Stipendien. Zum Onlinestart läuft die Ausschreibung zu den Projektstipendien für die Maifestspiele 2024. Anträge können bis 27. Oktober eingereicht werden. Das Antragsportal zur Kulturförderung ist ab sofort auch über die bekannten Kulturförderseiten auf www.wiesbaden.de zu finden, www.wiesbaden.de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-stadt.
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