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Der Vorstoß von Oberbürgermeister Sven Gerich und Sozialdezernent Christoph Manjura, die Mietpreisentwicklung bei städtischen Wohnungsgesellschaften einzufrieren, stößt bei den Initiativen Gemeinwohl hat Vorfahrt“, „WiSozial 2030“ und dem DGB Wiesbaden RheingauTaunus auf breite Zustimmung. Die Aussage, man strebe ein Einfrieren zulässiger „Mieterhöhungen auf jährlich nicht mehr als ein Prozent“ bei GWW und GeWeGe an, weise in die richtige Richtung. Gerne würde man jedoch noch weitergehen und von „der Pflicht“ sprechen, „die Renditeerwartungen“ der GWH „zu reduzieren“.
Sascha Schmidt (Vorsitzender des DGB Wiesbaden Rheingau-Taunus): „Wegweisende Willensbekundungen sind das Eine. Das andere ist deren Umsetzung in praktisches Handeln. Damit aus dem Wollen der Magistratsmitglieder ein Können wird, bedarf es rasch einer parlamentarischen Mehrheit. Uns läuft die Zeit weg. Die Zumutungen für Bezieher mittlerer und unteren Einkommen nehmen von Tag zu Tag unverantwortlichere Ausmaße an – die Mietpreisexplosion zerstört den sozialen Zusammenhalt in Wiesbaden und anderen Städten des Rhein-Main-Gebiet in immer höherem Tempo.“
Auch die Aussage, man müsse ein Einfrieren zulässiger „Mieterhöhungen auf jährlich nicht mehr als ein Prozent“ bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften in öffentlicher Hand prüfen, weise in die richtige Richtung – allerdings allzu zaghaft.
Selbstverständlich sei ein Gegensteuern auf Landesebene von großer Bedeutung, doch ebenso zähle, was die städtischen Wohnungsgesellschaften tun oder unterlassen. Hier könnten OB Gerich und Stadtrat Manjura ihren Einfluss unmittelbar geltend machen, um die erforderlichen Weichenstellungen in den Aufsichtsgremien zu bewerkstelligen. Auch und gerade bei „GWW“ und „GeWeGe“ gelte es darauf hinzuwirken, dass ihre Unternehmenspolitik nicht überzogenen Ertragserwartungen unterworfen bleibt, sondern berücksichtigt, welche Folgen ihr Handeln für die Lebensqualität in unseren Quartieren hat und welche teuren Nachsorgemaßnahmen sie heraufbeschwört.
Außer einem nachhaltigen Einfrieren der Mieten sei es unverzichtbar, der vorzeitigen Rückzahlung von Fördermitteln Einhalt zu gebieten. Es könne und dürfe nicht sein, dass städtische Wohnungsunternehmen zu diesem zynischen Mittel greifen, um Sozialbindungen möglichst rasch und in großem Umfang loszuwerden. Hans-Georg Heinscher (Sprecher von GhV): „Wir brauchen mehr und nicht weniger Sozialbindungen. Die Lücke zwischen dem Angebot an bezahlbarem Wohnraum und der Nachfrage darf nicht immer weiter aufgerissen werden.“
Zudem gelte es, „GWW“ und „GeWeGe“ mit Nachdruck auf eine Inanspruchnahme des Hessischen Förderprogramms „Soziale Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen“ zu verpflichten. Sowohl in vielen Wiesbadener Großsiedlungen aus den 70er Jahren wie in ehemaligen Sanierungsgebieten gebe es erhebliche Mängel beispielsweise beim Schallschutz oder der Barrierefreiheit. Dank der Ausrichtung des genannten Förderprogramms könnte man diese Mängel zügig beheben und würde sich dabei zugleich ein Mehr an Sozialbindungen einhandeln.
Sascha Schmidt: „Dass private Immobilienunternehmen dieses Förderangebot in Zeiten billigen Baugeldes ignorieren, liegt in ihrer Natur. Wohnungsunternehmen von Stadt und Land können auch anders, wenn man ihnen entsprechende Handlungsvorgaben erteilt und sie dazu anhält, das genannte Förderprogramm ausgiebig zu nutzen.“
Kris Kunst (Sprecher von WiSozial 2030): „Die hier beispielhaft genannten Einzelmaßnahmen sind nur Teile eines überfälligen Gesamtkonzeptes. Dieses muss der Aufgabe gerecht werden, um die es letztlich geht: Bis spätestens 2030 ist sicherzustellen, dass kein Haushalt mehr als 30 Prozent seines verfügbaren Netto-Einkommens für die Miete hinblättern muss. Dazu brauchen wir in Wiesbaden 17.000 bezahlbare Wohnungen mehr als derzeit zur Verfügung stehen.“
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