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Am kommenden Freitag, 31. Oktober, ist wieder Halloween und auch viele Kinder in der Region werden wieder gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Spruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen. Dieser Brauch aus den USA hat sich innerhalb der letzten Jahre in Deutschland etabliert. Kürbisse mit ausgeschnitten grusigen Fratzen werden mit Kerzen beleuchtet, Jugendliche gehen auf Halloween-Partys und verkleidete Kinder ziehen durch die Straßen und verlangen Süßigkeiten.
Die Polizei appelliert an Kinder und Jugendliche die Halloween-Scherze nicht zu übertreiben, denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt.
Damit könnten die Streiche in Einzelfällen auch ein juristisches Nachspiel haben. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire der "Gespenster".
Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Deshalb bittet die Polizei Wiesbaden alle Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären. Dann bleibt der Spaß auch ohne "juristisches Nachgruseln".
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