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Die im Februar 2020 in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung (HwO) hat zu erheblichen Verschiebungen innerhalb der Handwerksgruppen geführt.
So wurden durch die Novelle 12 zulassungsfreie Handwerke in den zulassungs-pflichtigen, also meisterpflichtigen Bereich überführt.
Dies hat zu einem Anstieg von 12.796 Betrieben (+32,5 Prozent) bei den zulassungspflichtigen Handwerken und umgekehrt zu einem Rückgang bei den zulassungsfreien Handwerken um 11.674 (-49,6 Prozent) geführt. Einen Rückgang gab es mit einem Minus von 951 Betrieben (-7,5 Prozent) auch bei den handwerksähnlichen Gewerken.
Insgesamt sind in Hessen zur Jahresmitte 75.684 Handwerksbetriebe bei den drei hessischen Handwerkskammern eingetragen.
Nach Angaben des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Bernhard Mundschenk, bedeutet die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den bislang 12 zulassungsfreien Handwerken, die ohne nachgewiesene Qualifikation ausgeübt werden können, ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk.
„Diese Rückvermeisterung ist ein großer handwerkspolitischer Erfolg für die Handwerkspolitik, der in Zeiten von Corona in den Hintergrund gerückt ist. Damit wird nicht nur der Fehler der HwO-Novelle 2004, die 53 Berufe aus der Meisterpflicht herausgenommen hat, zum Teil korrigiert, sondern gleichzeitig auch ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung und unseres weltweit geachteten Ausbildungssystems abgelegt“, so Mundschenk abschließend.
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