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Schlechte Beispiele machen Schule. Wie am Freitag in der Comeniusschule, verspürten am Mittwoch, 6. Juli, mehrere Schülerinnen und Schüler der Gerhart-Hauptmann Realschule im Treppenhaus, dass die Luft eine Reizung ihrer Atemwege und Augen erzeugte. Wie die Polizei mitteilte, wurde eine unbekannte Substanz vermutlich in der Nähe der Mädchentoilette freigesetzt.
Da beim Eingang der Meldung nicht klar wurde, wie viele Kinder betroffen waren, schickte die Feuerwehrwehr zunächst einen Sondierungstrupp in die nahegelegene Schule. Nachdem dieser sich einen ersten Überblick verschafft hatte, wurden insgesamt drei Rettungsfahrzeuge hinzugezogen. Zehn Kinder klagten zu diesem Zeitpunkt über Beschwerden. Zusätzlich wurde die S-Komponente aus dem Rheingau-Taunuskreis, bestehend aus Notarzt, Rettungswagen und Technischer Leitung angefordert. Bei deren Eintreffen hatte sich die Lage bereits soweit geklärt, dass sie ohne einzugreifen wieder abziehen konnten.
Nach einer ersten Untersuchung wurden vier Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren in die umliegenden Krankenhäuser eingeliefert. Die Einsatzleitung organisierte die Verteilung der verletzten Kinder. Sechs weitere Kinder, die ebenfalls über Beschwerden klagten, konnten nach der Untersuchung wieder in die Schule zurückkehren. Der Einsatzleiter der Feuerwehr berichtete, dass diese Kinder in erster Linie sehr aufgeregt waren. Wie die Polizei gegen 16:30 Uhr mitteilte, wurden bereits alle Kinder wieder aus dem Krankenhaus entlassen.
Beim Begehen des Gebäudes konnten die Einsatzkräfte der Feuerwehrwehr keinen Geruch oder Reizung mehr wahrnehmen. Zur Sicherheit wurde das Treppenhaus gründlich gelüftet, um eine weitere Gefährdung auszuschließen. Der Unterricht konnte fortgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, welche Substanz die Reizung ausgelöst hatte.
Wer jetzt für seine Schule auch mit einem solchen schlechten Scherz liebäugelt sollte wissen: Das grundlose Versprühen von Reizgas eine Straftat ist und einem Tatbestand wie vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung gleich kommt. Laut Strafgesetzbuch stehen darauf zwischen drei Monaten und zehn Jahren Gefängnis. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
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Fotos: Daniel Becker