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Mit dem 1. März beginnt die Zeit, in der Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. Während dieser Brut- und Setzzeit muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wild lebende Tiere zu schützen und die Brut und Aufzucht nicht zu stören. Wer zu Fuß oder mit dem Rad in der Natur unterwegs ist, sollte auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine führen.
Ebenso greift jetzt das Verbot Hecken, „lebende Zäune“, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Diese Gewächse sind wichtige Lebensräume zahlreicher heimischer Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere, die es wirkungsvoll zu schützen gilt. Bäume, die außerhalb des Waldes, oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen ebenfalls nicht beseitigt oder erheblich eingekürzt werden. Das Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und gilt bis zum 30. September eines Jahres.
Zulässig sind in diesem Zeitraum notwendige Form- und Pflegeschnitte. Dies bedeutet, dass nur der in der laufenden Vegetationsperiode entstandene Zuwachs entfernt werden darf. Die Hecken und Gebüsche sind dabei vorher auf Brut und Lebensstätten zu kontrollieren. In Bereichen, in denen sich Nester befinden ist auf einen Rückschnitt zu verzichten, um eine Störung zu vermeiden.
Um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, empfiehlt das städtische Umweltamt, sämtliche Pflegemaßnahmen an Bäumen, die nicht der Verkehrssicherung dienen, in den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu legen. Auf die Vorschriften der Wiesbadener Baumschutzsatzung wird ergänzend verwiesen.
Bei Fragen berät das Umweltamt, Fachbereich Natur und Landschaft, unter Telefon 0611 / 313733. Weitere Informationen gibt es unter www.wiesbaden.de/baumschutz.
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Symbolfoto: Fraz W/Pixabay