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Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 10. Juli 2019 gegen den Angeklagten Ali Bashar ist rechtskräftig. Zwei Jahre nach der Vergewaltigung und dem Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision verworfen. Der Beschluss wurde am Dienstag veröffentlicht.
Bashar wurde vom Landgericht Wiesbaden zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht hat darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Es entschied, dass nach Ende der Haftzeit eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.
Der Verteidiger des Verurteilten kritisierte die Umstände, wie der junge Mann als Tatverdächtiger aus dem Irak nach Deutschland zurückgeholt wurde. Der BGH sah die Revision jedoch als unbegründet an.
In einem weiteren Prozess wurde Bashar zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Ein damals 11-jähriges Mädchen hatte er im Zeitraum des Mordes in seinem Zimmer in der Asylunterkunft vergewaltigt. Mit dem Freund Mansoor Q. (14), der zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, war er bei einer weiteren Vergewaltigung des Mädchen in der Nähe eines Supermarktplatzes beteiligt.
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