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Das Amtsgericht München verurteilte den Ex-Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden, Sven Gerich (SPD), zu einem Strafbefehl wegen Vorteilsnahme im Amt. Die Strafe beläuft sich nach Angaben des Amtsgericht auf eine "deutlich fünfstellige Summe". Da Gerich keine Rechtsmittel einlegen wird, sei der Strafbefehl rechtskräftig und der frühere Oberbürgermeister gelte als vorbestraft.
Gerichs Anwältin teilte mit, das ihr Mandant den Strafbefehl akzeptiert hat. Auch wenn er "eine andere Sicht der Dinge hat" wollte er kein langwieriges und zeitlich belastendes Verfahren, sondern sich auf die neue berufliche Herausforderung in Ingelheim konzentrieren.
Zur Last werden Gerich 12 Fälle der Vorteilsnahme in der Zeit zwischen 2014 und 2017. Gastro-Seniorchef Roland Kuffler lud ihn und seinen Ehemann mehrmals in ein Münchner Fünf-Sterne-Hotel ein und überließ ihm die Ferienvilla in Saint Tropez. Insgesamt belief sich der Vorteil im Wert von 20.000 Euro, der er neben dem Strafbefehl auch noch zurückzahlen muss.
Gegen den 80-jährigen Roland Kuffler wurde das Verfahren wegen Krankheit eingestellt. Das Unternehmen Kuffler muss 50.000 Euro Strafe zahlen, weil es die Pflichtverstöße nicht unterbunden hat.
Die Kuffler-Gruppe ist für das Catering im Rhein-Main-Congress-Center zuständig und betreibt seit 30 Jahren die Restaurants in Kurhaus und Spielbank.
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