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Spätestens seit dem 31.12. 2015 sind die kleinen Geräte Pflicht in hessischen Wohnungen. Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. So sind zum Beispiel in einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 5.000 Menschen durch die Folgen eines Wohnungsbrandes schwer verletzt. Denn bereits wenige Atemzüge mit giftigen Rauchgasen können tödlich sein. 400 Menschen in Deutschland könnten jedes Jahr noch leben, wenn sie durch einen Rauchmelder auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht worden wären.
Häufig werden die Opfer nachts im Schlaf von einem Brand überrascht. Gibt es in Haus oder Wohnung ordnungsgemäß installierte Rauchmelder, können die meisten Betroffenen gerettet werden. Trotz Rauchmelder-Pflicht seit dem 1. Januar 2015 hat nur jeder zweite Haushalt die Geräte installiert. Trotzdem machen sich schon diese Zahlen in der Statistik bemerkbar, denn die Zahl der Brandopfer hat sich in den letzten 15 Jahren halbiert. Das lässt den Rückschluss zu, dass bei flächendeckender Installation, die Zahl der Toten durch Rauvergiftung gegen Null gehen würde.
Neben den Rauchmeldern gibt es auch CO-Warnmelder, die vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung schützen sollen. Jeder, der einen Kamin, Kachelofen, Gasherd, Kohle-, Erdöl- oder Erdgasheizung hat, könnte betroffen sein. CO-Warnmelder sollten Sie vom Fachmann installieren lassen.
Bei Rauchmeldern ist die Installation und Wartung einfach. Die meisten Rauchmelder sind batteriebetriebenen und unkomplizierte in der Wartung. Die Montage ist einfach und funktioniert oft sogar ohne zu bohren.
Achten Sie beim Kauf von Brandmeldern darauf, dass diese zertifiziert sind. Wichtige Qualitätsmerkmale sind die Zertifizierung vom TÜV, die Entsprechung der DIN, die Anerkennung gemäß der europäischen Produktnorm EN 14604 sowie der VdS. Vernetzbarkeit: Viele Brandmelder sind drahtlos über Funk vernetzbar. Erkennt eines der Geräte einen Brand, lösen alle verbundenen Melder das Alarmsignal aus. Eine separate Funkzentrale dient optional zur Steuerung und Überwachung der einzelnen Feuermelder. Funk-Fernbedienungen ermöglichen es, einen ausgelösten Alarm manuell abzuschalten oder einen Test-Alarm auszulösen.
So ausgerüstet, können Sie sicher sein, dass auch Freitag der 13. Für Sie keine bösen Überraschungen in Sachen Feuer für Sie auf Lager haben wird.
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