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Die Wahlbenachrichtigungen für die 190.000 Wahlberechtigten zur Landtagswahl am 8. Oktober 2023 werden voraussichtlich in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse, vom 18. bis zum 22. September 2023, mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 17. September 2023 abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten. Insbesondere weil nach der Bundestagswahl 2021 die Wahlbezirkseinteilung in der Landeshauptstadt Wiesbaden komplett überarbeitet wurde und viele Wahlräume verändert wurden.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen - dies ist bis zum 6. Oktober 2023, um 13:00 Uhr, möglich. Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oben rechts aufgedruckten QR-Code.
Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sind im QR-Code bereits hinterlegt. Neben der Ersparnis beim Porto kann die Bearbeitung bei Verwendung des QR-Codes schneller erfolgen.
Die Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der “Service-Box“ beantragt werden. Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Zur Landtagswahl ist die Briefwahlausgabe im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. Obergeschoss, Seitenbau, 65185 Wiesbaden, oder in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten möglich.
Das Wiesbadener Wahlbüro in der Friedrichstraße hat folgende Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags (auch am 3. Oktober 2023) von 9:00 bis 17:00 Uhr; mittwochs von 9:00 bis 20:00 Uhr; samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr (nicht mehr am 7. Oktober 2023); Freitag, 6. Oktober, von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 6. Oktober, ebenfalls mindestens von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Briefwahl ist, außer bei einer plötzlichen Erkrankung, nur bis Freitag, 6. Oktober 2023, um 13:00 Uhr möglich.
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sind.
Das Wahlamt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Das Wahlamt bittet deshalb um Verständnis und wird bei Verzögerung gegebenenfalls auf der städtischen Internetseite oder in der Presse darauf hinweisen.
Bei postalischer Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst.
Wer noch in einem Wahlvorstand mitwirken möchte, kann sich online auf www.wiesbaden.de/wahlen oder telefonisch unter 0611 / 314501 anmelden.
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