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Die Bürgerinnen und Bürger dürfen am 8. Oktober wählen. An diesem Tag findet die Wahl des Hessischen Landtags statt. Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden, das heißt 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt.
Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste.
In Hessen wird alle fünf Jahre ein neuer Landtag gewählt.
Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt.
Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also alle, die am 8. Oktober 2005 oder früher geboren sind) und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen haben.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat. Dafür müssen sie seit mindestens dem 27. August 2023 in der Gemeinde wohnen und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses erfolgte zum Ende der 34. Kalenderwoche.
Das Wahlamt teilte weiterhin mit, dass allen Wahlberechtigten bis zur 37. KW eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Hessischen Landtags zugesandt bekommen haben. Wie gewohnt enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag, denn selbstverständlich besteht auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
Oben rechts befindet sich einen QR-Code, wenn man diesen mit seinem Smartphone einscannt, kann man online die Briefwahlunterlagen beantragt. Dieses Verfahren ist sowohl für die Wahlberechtigten als auch für das Wahlamt die komfortabelste Lösung. Dem QR-Code sind die Daten der Wahlberechtigten bereits hinterlegt, es muss lediglich der Datenschutzbestimmung zugestimmt werden und ggf. eine abweichende Versandanschrift eingegeben werden.
Auch im Vorfeld kann man im Wahlbüro in der Friedrichstraße 16 (1. OG, Seitenbau, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs von 9:00 bis 20:00 Uhr) bei einer persönlichen Vorsprache einen entsprechenden Antrag zu stellen und auch schon direkt vor Ort zu wählen. Am Freitag, 6. Oktober ist das Amt nur von 9:00 bis 13:00 Uhr geöffen.
Auch in allen Ortsverwaltungen kann am Freitag, 6. Oktober, im Vorfeld die Stimme abgegeben werden. Die Einrichtungen sind von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Es gibt zusätzlich mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen auch kontaktlos bei der Stadt Wiesbaden zu beantragen: zum einen per Online-Antrag "Briefwahl“ auf der Internet-Startseite der Stadt Wiesbaden unter "Service-Box" und zum anderen mit einem schriftlichen Antrag auf dem Postweg an das Briefwahlbüro.
Die Briefwahlunterlagen wurden ab dem 29. August 2023 versandt und können zu Hause ausgefüllt, im Wahlbüro eingeworfen oder portofrei zurückgeschickt werden. Dabei sollte immer daran gedacht werden, die Unterlagen rechtzeitig zur Post zu bringen oder beim Wahlhalt abzugeben.
Bei formlosen Anträgen ist hierbei zwingend die Angabe des Geburtsdatums erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist rechtlich nicht zulässig.
Am Sonntag, 8. Oktober, haben die 163 Wahllokale in Wiesbaden ab 8:00 Uhr geöffnet. Bis 18:00 Uhr besteht die Möglichkeit die Stimme in dem Zuständigen Wahllokal abzugeben. Wo sich dieses befindet, steht ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung in einem gelben Kasten.
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Symbolfoto