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Gegen 1:30 Uhr in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gingen mehrere Notrufe über einen Wohnungsbrand in der Rüdesheimer Straße in der Rettungsleitstelle Wiesbaden ein. Sofort machte sich der Löschzug der Berufsfeuerwehr Wiesbaden auf den Weg.
Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen schlugen bereits die Flammen aus dem Fenster einer Wohnung im 2. Obergeschoss des Hinterhauses in der Rüdesheimer Straße 22.
Zwei Trupps unter Atemschutz begannen mit der Brandbekämpfung in der Wohnung, dabei entdeckten sie eine Frau, die ohne Vitalfunktionen im Bad auf dem Boden lag. Sofort brachten die Feuerwehrmänner die Person in den Innenhof, dort begannen ein Notarzt und eine Rettungswagenbesatzung die Frau zu reanimieren. Alle Versuche sie zurück ins Leben zu holen waren erfolglos. Die Frau verstarb nach ersten Erkenntnissen an einer Rauchgasvergiftung.
Die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses retteten sich vor dem Eintreffen der Feuerwehr selbstständig ins Freie. Dort wurden sie von den Rettungskräften medizinisch durchgecheckt. Keiner von ihnen wies eine Rauchgasvergiftung auf.
Ein dritter Trupp bekämpfte die Flammen mit einem Hohlstrahlrohr von außen. Gegen 2:10 Uhr war das Feuer aus. Da sich einige Glutnester in der Zwischendecke zum Dachboden befanden, wurde diese mit einer Motorsäge von der Feuerwehr geöffnet und abgelöscht.
Gegen 4:00 Uhr war der Einsatz für die Helfer der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Wehr Stadtmitte, des Rettungsdienstes (darunter auch die Einsatzleitung Rettungsdienst) und der Polizei beendet.
Im Laufe des Donnerstags haben Brandursachenermittler des Polizeipräsidiums Westhessen die Ermittlungen in der Brandwohnung aufgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass das Feuer in der Küche der Zweizimmerwohnung ausgebrochen war. Die Hitzeentwicklung und die Brandausdehnung in diesem Raum waren jedoch so groß, dass die Kücheneinrichtung dabei völlig zerstört wurde.
Daher ist derzeit nicht nachvollziehbar, was sich dort abgespielt hat. Dies muss anhand weiterer Ermittlungen geprüft werden. Ob der Leichnam der 57-jährigen Wohnungsinhaberin obduziert wird, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Diesbezüglich liegt bei der Kriminalpolizei noch keine Entscheidung vor.
Der entstandene Sachschaden wird auf rund 100.000 Euro geschätzt.