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Grundsätzlich gilt in Wiesbaden, das der Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Abholtermin oder bis 6:00 Uhr morgens am Abholtag an den Straßenrand gestellt werden darf. Erfolgt dies früher oder wird der Müll so platziert, dass er verkehrsbehindernd ist, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Umweltamt geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Gleiches gilt für das Durchsuchen und Wegnehmen von bereitgestelltem Sperrmüll.
Seit Jahresbeginn überprüft das Umweltamt in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine kürzlich durchgeführt Kontrolle hat ein vorbildliches Verhalten bei der Sperrmüllentsorgung der Nauroder gezeigt. Nur vereinzelt wurde zu früh herausgestellter Sperrmüll vorgefunden. Sofern die Verursacher ermittelt werden konnten, gab es mündliche Verwarnungen von Mitarbeitern des Umweltamtes. Auch die vereinzelt durch Naurod fahrenden professionellen Sperrmüllsammler wurden darüber aufgeklärt, dass das Durchsuchen und Mitnehmen von Sperrmüll unzulässig ist.
Nicht allen Naurodern ist bekannt, dass der Sperrmüll wegen der Größe des Ortsbezirks an zwei aufeinander folgenden Tagen abgeholt wird und sich entsprechend das zulässige Herausstellen auf den jeweiligen Vorabend bezieht.
Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Umweltamtes vor den festgelegten Sperrmüllterminen für Naurod Kontrollen durchführen. Um das Durchwühlen und Einsammeln von bereitgestelltem Sperrmüll weiter einzudämmen wird darum gebeten, sich noch konsequenter an den zulässigen Termin zum Herausstellen zu halten. Denn je kürzer dieser sich im öffentlichen Raum befindet, desto unattraktiver wird Naurod als Ziel professioneller Sperrmüllsammler.
Die nächste Sperrmüllabholung in Naurod erfolgt am Dienstag, 14. November, und Mittwoch, 15. November.
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Abholtermine vereinbaren Sie bitte unter Telefon: 0611 / 319700 direkt mit den Entsorgungsbetrieben (ELW).
Symbolfoto