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Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Auslöser können Unfälle, plötzliche Erkrankungen aber auch schleichende Erkrankungen wie Demenz sein.
Nahe Verwandte, Eltern, Kinder und Ehegatten haben keine rechtliche Vertretungsfunktion und sind daher rechtlich nicht legitimiert, Erklärungen im Namen des Betroffenen abzugeben. Dies ist rechtlich nur zulässig, wenn eine Vollmacht erteilt oder vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde. Eine umfassende Vollmacht vermeidet eine gesetzliche Betreuung, ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und legt fest, wer entscheidet, wenn Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.
Mit ihren regelmäßigen Informationsabenden möchte die Betreuungsbehörde den Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich rechtzeitig über die angesprochenen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.
Zudem kann die Broschüre „Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet!“ für 6 Euro über die Betreuungsbehörde bezogen werden.
Sie können sich die Broschüre aber auch hier herunterladen. Um die Detei Lesen zu können, benötigen Sie einen PDF-Reader, etwa Acrobat.
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Was:Informationsveranstaltung
"Rechtliche Vorsorge"
Wann: Montag, 16. März
Uhrzeit: 18:00 Uhrr
Wo: Rathaus, Schlossplatz 6, Rau 022, 65183 Wiesbaden
Foto: Stadt Wiesbaden