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Die Weihnachtsfeiertage stehen kurz bevor und auch das Jahr 2020 neigt sich seinem Ende zu. Doch angesichts des harten Dezember-Lockdowns fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, welche Regeln für die besinnlichen Tage gelten. Am Mittwoch hat sich Hessens Ministerpräsident mit den Leitungen der Katholischen und Evangelischen Kirchen darüber ausgetauscht, wie Gottesdienste stattfinden können. Außerdem erläuterte er, wie es sich an den Feiertagen mit den Ausgangssperren in Hotspots verhält.
An den Weihnachtsfeiertagen lockert Hessen die Kontaktbeschränkungen. Treffen darf sich ein Hausstand mit vier weiteren Personen unterschiedlicher Haushalte, die dem engsten Familienkreis angehören, also z.B. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt. Hessens Ministerpräsident mahnte am Mittwoch, diese Regel nicht auszunutzen und verantwortungsvoll zu handeln. Man wolle aber keine Polizeikontrollen durchführen.
Weihnachtsgottesdienste und Christmetten dürfen stattfinden. Es gelten die bereits bekannten Hygieneregeln. Eine Anmeldung ist Pflicht und die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden. Das Land untersagt das Singen sowohl für kirchliche Veranstaltungen im Freien als auch in Gebäuden. Keine Vorgaben macht das Land zu der Größe der Gottesdienste im Freien.
An Weihnachten wird in den Hotspots zudem die Ausgangssperre gelockert. Am 24. Dezember beginnt sie um 0:00 Uhr. Am 25. und 26. Dezember um 22:00 Uhr.
Für Silvester macht das Land Hessen jedoch keine Ausnahmen. Es gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Treffen dürfen sich also zwei Haushalte mit maximal fünf Personen. Silvestergottesdienste sollen stattfinden können. Die Ausgangssperre in Hotspots wird nicht gelockert. Sie gilt weiterhin von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Auf vielbesuchten Plätzen gilt ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot.
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