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Keine Entspannung in Sicht! Bei den 1A-Ladenflächen im Stadtgebiet Wiesbaden bleibt das Mietniveau hoch und die Preisspanne groß – die Quadratmeterpreise für die Miete von Einzelhandelsflächen lagen bei den neu abgeschlossenen Verträgen der vergangenen zwölf Monate zwischen 7 und 140 Euro. Günstiger ist es in der B-Lage: Hier werden 6,50 bis 90 Euro aufgerufen. In beiden Lagen stieg die Spitzenmiete bei neu vermieteten Einzelhandelsflächen um zehn Euro pro Quadratmeter, bei Büroflächen stadtweit um einen Euro.
„Es gibt keine Entspannung bei den Spitzenmieten für Läden und Büros in der 1A- und 1B-Lage. Das ist auch der guten Nachfrage geschuldet“, sagt Dr. Florian Steidl, Standortexperte der IHK Wiesbaden. Das zeigt der nun veröffentlichte Gewerbemietspiegel 2017 des IHK-Forums Rhein-Main. Dieser gibt unter www.gewerbemieten-frm.de einen Überblick über Mietpreise für Büros, Einzelhandels- und Lagerflächen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain.
Demnach beträgt die Mindestmiete in 1A-Lagen der Wiesbadener Innenstadt 40 Euro, in der Spitze 140 Euro pro Quadratmeter, in der Randlage 19 bis 50 Euro und in den Stadtteilen zwischen 7 und 15 Euro. Für Büroflächen in Wiesbaden reicht die Preisspanne von 5 bis 16 Euro je Quadratmeter. Im Rheingau-Taunus-Kreis liegen die Quadratmeterpreise für Ladenflächen zwischen 5 und 30 Euro, für Büroflächen zwischen 4 bis 12 Euro. Hallen, Lager- und Produktionsflächen sind für 3 bis 8 Euro pro Quadratmeter zu haben.
Der IHK-Gewerbemietspiegel bietet für Unternehmer und Gründer eine erste Orientierungshilfe bei der Auswahl eines geeigneten Standortes. „Für Standort- und Investitionsentscheidungen sind die gewerblichen Mietpreise ein wichtiges Kriterium, schließlich sind sie für viele Unternehmen ein bedeutender Kostenfaktor“, sagt Steidl. „Die hohe Zahl an Anfragen bei uns spiegelt das Interesse an unabhängigen Angaben zu Mietpreisen wider.“ Damit trage der IHK-Gewerbemietspiegel zu einer größeren Markttransparenz bei und biete eine Orientierungshilfe beim Abschluss von Mietverträgen.
Da die Miete für Gewerbeflächen und -räume frei verhandelbar ist, kann der IHK-Mietspiegel nur eine Momentaufnahme des Gesamtmarktes zeigen. „Ein öffentlich bestellter Sachverständiger oder ein erfahrener Makler können helfen, den tatsächlichen Mietpreis für ein konkretes Objekt zu ermitteln“, rät Steidl. Schließlich müssen dabei auch objektspezifische Faktoren berücksichtigt werden: Konkrete Lage, Ausstattungsmerkmale, Flächenzuschnitt, Zugänglichkeit oder Größe und Gestaltung der Schaufensterfront haben einen Einfluss auf den Mietpreis. „Diese Unterschiede können erklären, warum es auch innerhalb einer Lage deutliche Preisunterschiede geben kann“, so Steidl.
Die Mietpreisangaben basieren auf der Befragung von Gewerbemaklern und Sachverständigen zu neu abgeschlossenen Mietverträgen in den vergangenen zwölf Monaten. Ergänzt werden sie durch statistische Kennziffern zu Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Kaufkraft, Einzelhandelszentralität und kommunalen Steuern, die von der Bundesagentur für Arbeit, Statistischen Landesämtern und Kaufkraftdaten der Michael Bauer Research GmbH stammen. Seit der Veröffentlichung des Gewerbemietspiegels im Jahr 2014 werden die Daten jährlich aktualisiert. Seit 2016 erscheinen sie ausschließlich als Online-Version und in deutsch-englischer Fassung.
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