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Sobald die Unterlagen für die Briefwahl zur Seniorenbeiratswahl erstellt sind, werden sie in den kommenden Tagen an die wahlberechtigten Personen verschickt. Die Briefwahlunterlagen kommen in Fensterbriefumschlägen mit einem Freimachungsvermerk. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Durchsicht ihrer Post besonders auf diese Sendung zu achten, um zu verhindern, dass sie fälschlicherweise als Werbepost angesehen wird.
Da die Seniorenbeiratswahl ausschließlich per Briefwahl stattfindet, werden die etwa 80.000 wahlberechtigten Personen automatisch mit den Briefwahlunterlagen versorgt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 25. Oktober, an das Wahlamt zurückgesendet werden. Wahlbriefe, die nach diesem Datum eintreffen, können bei der Auswertung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Falle eines Verlusts von Briefwahlunterlagen kann ein Ersatz nur durch eine schriftliche Erklärung der wahlberechtigten Person erfolgen, in der versichert wird, dass sie im Fall des Wiederfindens der Originalunterlagen diese nicht für eine zweite Stimmabgabe verwenden, sondern vernichten wird.
Personen, die Fragen zur Seniorenbeiratswahl haben oder keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, aber dennoch glauben, wahlberechtigt zu sein, können sich unter der Telefonnummer 0611 / 314501 an das Wahlamt wenden.
Wahlberechtigt für die Seniorenbeiratswahl sind sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner von Wiesbaden, die am 25. Oktober 1964 oder früher geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet haben. Dies schließt auch alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens ein.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl findet am Mittwoch, 30. Oktober, ab 13:00 Uhr im Georg-Buch-Haus in Wiesbaden statt. Wer bei der Ergebnisermittlung noch helfen will, kann sich unter Telefonnummer 0611 / 312402 oder per Mail an wahlen(at)wiesbaden.de melden.
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Symbolfoto: Canva