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Wiesbaden verbietet “Judenstern“ auf Demonstrationen

Von Wiesbadenaktuell

Immer wieder tragen Demonstranten bei Protesten gegen die Corona-Beschränkungen in Deutschland einen an den "Judenstern" der NS-Zeit angelehnten gelben Stern. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden hat das Tragen des gelben “Judensterns“ auf Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen verboten.

24.07.2020 13:50
Landeshauptstadt Wiesbaden verbietet "Judenstern“ auf Demos und ähnlichen Veranstaltungen.

Auf mehreren Demonstrationen und anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen in Deutschland haben Teilnehmer mehrfach ein an den sogenannten Judenstern erinnerndes Symbol mit der Inschrift “ungeimpft“ getragen. Damit soll mutmaßlich eine Stigmatisierung beziehungsweise Ausgrenzung der Ungeimpften beziehungsweise der Impfgegner angeprangert werden.

„Mit diesem in jeder Beziehung inakzeptablen Vergleich relativieren diese Demonstrations-Teilnehmer das nationalsozialistische Menschheitsverbrechen an den Juden in absolut unerträglicher Weise“, sagt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.

Tragen des “Judensterns“ verboten

Die Landeshauptstadt Wiesbaden untersagt deshalb ab sofort das Tragen dieses Symbols im Rahmen von Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen und wird die Einhaltung des Verbots auch konsequent durchsetzen.

Die Opfer werden verhöhnt

„Die Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung durch das Tragen des ‘Judensterns‘ bei Demonstrationen werden wir in unserer Stadt nicht tolerieren“, sagt Franz. Er stellt in diesem Zusammenhang klar: „Impfgegner, die sich als Opfer mit den vom nationalsozialistischen Terrorregime zunächst gedemütigten, dann entrechteten und zum Schluss zu Millionen ermordeten Juden vergleichen, haben jeden Bezug zur Realität verloren. Der Vergleich mit der Judenverfolgung und der Shoah ist nicht nur inhaltlich absolut abwegig, er verhöhnt die Opfer des NS-Regimes, verletzt deren Nachkommen und negiert den gesellschaftlichen Konsens über die Unvergleichbarkeit der nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen. Ob sich die Verwender des - eventuell leicht abgewandelten – ‘Judensterns‘ strafbar machen, haben die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen. Als Landeshauptstadt Wiesbaden haben wir jedenfalls die Verwendung im Rahmen von Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen verboten.“

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Symbolfoto

 

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