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Während Arbeitnehmer bei der Kreditvergabe der Banken nahezu hofiert werden, müssen Selbstständige und Unternehmen nicht selten eine schikanöse Bonitätsprüfung und überteuerte Zinsen dulden. Besonders betroffen sind Existenzgründer und Freiberufler.
Unselbstständige Arbeitnehmer können aktuell günstig finanzieren, denn auch der Markt für Ratenkredite ist vom Zinstief betroffen: Bereits ab 3 Prozent sind – gute Bonität vorausgesetzt – Darlehen in Höhe von 5.000 Euro zu haben. Das Problem: diese Zinssätze gelten nicht für alle Kunden! Ein Selbstständiger kann so gut wie nie die Konditionen aus der Werbung ergattern. Dies liegt an dem unregelmäßigen Einkommen von Selbstständigen und Freiberuflern – da hilft auch keine positive Schufa!
Denn für die Kreditprüfung ist die dauerhafte Fähigkeit der Schuldner, die Schulden auch zu tilgen, das wohl wichtigste Entscheidungskriterium. Andere Banken bieten aber auch erst gar keine Ratenkredite für Selbstständige an. Und bei einigen Banken, wie etwa bei den Volksbanken und den Sparkassen, kosten solche Kredite dann entsprechend mehr. Eine rühmliche Ausnahme ist eine ethische Bank wie die EthikBank, die auch für Geschäftskunden Kredite anbietet
Freiberufler aus dem Baugewerbe haben es besonders schwer, an einen Kredit zu gelangen, da hier auch noch saisonale Ausfälle hinzukommen. Doch auch Selbstständige mit schwankenden Einkommen möchten ein Auto, neue Möbel oder eine neue Waschmaschine finanzieren.
Statt einer Gehaltsabrechnung muss ein Selbstständiger seine
betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie die letzten Steuerbescheide des Finanzamtes einreichen. Generell erhalten Selbstständige in der Regel nur dann einen Kredit, wenn sie bereits seit einigen Jahren selbstständig tätig sind. Oftmals werden noch zusätzliche Sicherheiten gefordert, die bei einem Privatkredit entfallen.
Nicht selten wird auch noch als zusätzliche Sicherheit für eine Darlehensvergabe eine Bürgschaft eingefordert – dann muss neben dem Kreditnehmer noch eine weitere Person den Darlehensvertrag unterschreiben, die ebenfalls für die Rückzahlung des Darlehens haftet. Diese zweite Person sollte im Idealfall einer festen Beschäftigung nachgehen.
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Foto: © istock.com/Rallef