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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel des SV Wehen Wiesbaden gegen Fortuna Köln am 20. Februar wurde im Wiesbadener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Dabei entwickelte sich Rauch. Der SVWW hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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