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Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat 2008 22 Millionen Euro bei der deutschen Lehman Bank angelegt, bevor durch die Finanzkrise das Geldinstitut Insolvenz beantragen musste. Trotz der weltweiten Bankenkrise erhielt die Stadt, durch den Einlagensicherungsfond ihre Millionen zurück. Da die Bankenaufsicht eine Bankensperre erhob, konnte die Stadt Wiesbaden allerdings acht Wochen lang nicht an ihr Geld kommen. In diesem Zeitraum, dem so genannten Moratorium, ist Wiesbaden in 2008 ein Zinsverlust hoher entstanden, da sie das Geld nicht erneut anlegen konnte.
Das hat die Kurstadt nicht hingenommen und Klage für die entgangenen Zinsgelder in Höhe von 195.000 Euro eingereicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun am 12. März zugunsten der Stadt Wiesbaden den jahrelangen Rechtsstreit über die Schadensersatzforderung beendet.
Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt in letzter Instanz bestätigt, indem die Richter ein Verschulden der Lehman Bank bereits im Vorfeld der Bankenkrise gesehen haben und die Lehman Bank selber die Verhängung einer Zahlungssperre verursacht habe. Die Stadt Wiesbaden habe somit einen Anspruch auf Schadensersatz für den entstandenen Zinsverlust.
„Beharrlichkeit hat sich bei diesem Rechtsstreit tatsächlich gelohnt. Die BGH-Entscheidung ist auch ein Signal für andere betroffene Städte und Kommunen, die ähnliche Forderungen haben“, so der Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller als eine erste Reaktion zu dem Urteil, welches noch nicht schriftlich vorliegt.
Der Rechtsstreit der Landeshauptstadt und dem Insolvenzverwalter der Lehman Bank wurde zuvor bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main verhandelt. Die Gegenseite hatte argumentiert, dass es aufgrund der Auflagen der Bankenaufsicht unmöglich gewesen sei, die Gelder vor der verhängten Sperrfrist auszuzahlen. Nachdem die Stadt Wiesbaden zunächst Recht durch das Landgericht Frankfurt/Main bekam, hatte das Oberlandesgericht die Entscheidung gekippt und den Insolvenzverwalter der Lehman Bank bestätigt.
Da die Ansprüche im Rahmen der Insolvenzabwicklung bedient werden, ist mit einer Zahlung an die Stadtkasse in Höhe von circa 120.000 Euro zu rechnen. Das entspricht etwa 60 Prozent der Gesamtforderung. Darüber hinaus wird Wiesbaden seine Anwaltskosten zurückfordern und die Verfahrenskosten muss die unterlegene Partei, die Insolvenzverwaltung, tragen.