ANZEIGE
Die Ausländerbehörde im Amt für Zuwanderung und Integration hatte in einer Sonderaktion am Donnerstag, 31. März, nur für Ukrainerinnen und Ukrainer geöffnet. 230 Personen wurden zu Terminen eingeladen und haben ihre Aufenthaltstitel erhalten. Dazu kamen noch 20 Ukrainerinnen und Ukrainer, die ohne Termine ebenfalls noch ihre Papiere erhalten haben.
„Die Menschen aus der Ukraine wollen so schnell wie möglich arbeiten und finanziell unabhängig sein“, erläutert Integrationsdezernent Christoph Manjura. Dafür brauchen sie einen Aufenthaltstitel, der gleichzeitig eine Arbeitsgenehmigung inkludiert. Neben den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen konnten auch Fragen zu Integrationskursen und Spracherwerb dank der Unterstützung der Wiesbadener Servicestelle Deutsch, den Migrationsberatungsdiensten von Caritas und AWO sowie des Jugendmigrationsdienst Internationaler Bund geklärt werden.
„Auch der Regionalkoordinator des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war mit vor Ort und konnte direkt 80 Anträge auf Integrationskurse mitnehmen“, freut sich Manjura. Ermöglicht wurde diese Sonderaktion auch durch die zahlreichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher, beispielsweise von MigraMundi, aber auch aus anderen Ämtern, wie dem Revisionsamt, die an diesem Tag unterstützt haben.
Leider mussten auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die ohne Termine gekommen waren, vertröstet werden. „Die geplante Sonderaktion hat sich rumgesprochen, sodass einige gehofft hatten, auch am 31. März eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können“, erläutert der Integrationsdezernent und hebt die engagierte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen hervor: „Der Zeitplan war sehr eng getaktet, um möglichst vielen Personen einen Aufenthaltstitel ausstellen zu können. Ein paar Personen konnten sogar noch zusätzlich bedient werden“.
All jene Personen, die noch keinen Aufenthaltstitel bekommen konnten oder noch keine Einladung erhalten haben, bräuchten sich jedoch nicht zu sorgen. Weitere Sonderaktionen dieser Art seien bereits in Planung. „Wir müssen jedoch auch den anderen Neuzugewanderten sowie den Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die ebenfalls auf die Dienstleistungen der Ausländerbehörde angewiesen sind, gerecht werden. Auch diese haben ein Recht auf Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen“, so Manjura abschließend.
Alle bereits in Wiesbaden registrierten aus der Ukraine geflüchteten Menschen erhalten noch eine schriftliche Einladung zu einem persönlichen Termin.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Foto: Jorono, Pixabay