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Die Hotspot-Regeln des Landes Hessen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 greifen, betreffen sowohl den Besuch als auch sämtliche Veranstaltungen der Einrichtungen des Kulturamtes Wiesbaden.
Hier gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden die 2G plus-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich Personen mit einem der folgenden Nachweise plus einem tagesaktuellen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt!) einer offiziellen Teststelle Zutritt haben:
Eine Ausnahme und Befreiung von der Pflicht eines tagesaktuellen Tests gilt für geboosterte Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben (auch hier ist der Nachweis für den Einlass verpflichtend).
Zudem besteht während des gesamten Besuchs bzw. der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske).
Betroffen von den Regelungen sind folgende Veranstaltungsorte beziehungsweise Einrichtungen:
Es wird um Beachtung dieser Regelung gebeten, um allen Besucher:innen und Mitarbeitenden einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay