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Der Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, hat an die Volksabstimmung über die erste Hessische Verfassung vor 65 Jahren am 1. Dezember 1946 erinnert. „Mit dem bedeutenden Ereignis der ersten Verfassungberatenden Landesversammlung und der Zustimmung des hessischen Volkes zur Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 wurde der Grundstein der Demokratie in Hessen gelegt“, hob der Landtagspräsident hervor.
Mit Verweis auf die Artikel 1, 2 und 3 der Hessischen Verfassung betonte Kartmann: „Was heute selbstverständlich klingt, ist 1946 geradezu revolutionär gewesen. Nach 65 Jahren Demokratie können wir uns gar nicht mehr vorstellen, welche epochale Kraft im Jahre 1946 in diesen Worten steckte. Vorausgegangen waren 12 Jahre einer Menschen verachtenden Diktatur“, betonte Kartmann. Hessen habe unter den deutschen Bundesländern die älteste Verfassung. Sie sei durch die große zeitliche Nähe ganz besonders von den Erfahrungen der Nazi-Diktatur geprägt, erläuterte der Präsident weiter. „Die damals entstandene Verfassung ist daher ein eindrucksvoller Beleg für die neue demokratische, soziale und rechtsstaatliche Grundordnung“, so Kartmann abschließend.
Vor 65 Jahren trat das erste frei gewählte hessische Parlament in der Wiesbadener Oranienschule zusammen, um gemeinsam über die zukünftige Verfassung und den Staatsaufbau des Landes zu beraten. Die Verfassungberatende Landesversammlung Groß-Hessens tagte vom 15. Juli bis 30. November 1946 und erarbeitete die Hessische Verfassung, die am 1. Dezember 1946 per Volksabstimmung angenommen wurde.
Symbolfoto