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Noch bis August zahlen alle RMV-Jahreskartenkunden nur 9 Euro pro Monat. Alle, die ein Abonnement haben, müssen nichts unternehmen. Für alle, die eine Jahreskarte ohne Abonnement als Chipkarte besitzen, kann die Erstattung der Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und dem üblichen Preis über die RMV-Erstattungsplattform beantragt werden.
Online-Anträge können bis zum 15. September für Juni, Juli und August 2022, die drei Monate, in denen das 9-Euro-Ticket gilt, eingereicht werden. Mit nur wenigen Angaben zur Fahrkarte und zur eigenen Person sowie der Bankverbindung für die Erstattung ist der Antrag innerhalb kurzer Zeit gestellt.
„Mit der Erstattungsplattform sorgen wir dafür, dass alle Fahrgäste im RMV-Gebiet ganz unkompliziert vom 9-Euro-Ticket profitieren“, sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Das digitale Portal ermöglicht den rund 95.000 betroffenen Jahreskarten-Inhaber:innen unabhängig davon, bei welchen Verkehrsunternehmen im Verbund sie Kunden sind, einen schnellen Erstattungsantrag bequem von Zuhause aus.“
Einzige Voraussetzungen sind, dass die Jahreskarte als eTicket auf einer Chipkarte gespeichert ist und Basisinformationen wie die Chipkartennummer eingegeben werden. Diese Auskünfte sind notwendig, damit sich die Jahreskarte richtig zuordnen und überprüfen lässt und die Preisdifferenz anschließend auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden kann. Zwischen Ende September und Ende November, im Einzelfall bis Ende des Jahres, erfolgt dann die Auszahlung genehmigter Erstattungsbeträge per Überweisung durch das Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde.
An der Erstattungsplattform sind alle rund 40 Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet beteiligt, welche entsprechende Jahreskarten vertreiben. Innerhalb einer Stunde nach dem Antrag erhalten Kunden eine E-Mail mit dem Hinweis, ob die Folgebearbeitung des Antrags bestätigt wurde oder abgelehnt, falls die Fahrkartenangaben nicht mit den Vertriebssystemdaten übereinstimmen. Bei Fragen hilft das RMV-Dialogteam weiter unter www.rmv.de/kundenanliegen. Ab dem 16. September erfolgt die Bearbeitung der Erstattungsanträge direkt durch das jeweilige zuständige Verkehrsunternehmen.
Inhaber:innen von Jahreskarten mit Abonnements, zu denen zum Beispiel Job-, Semester- oder Schülertickets zählen, müssen nichts unternehmen, also auch nichts im Portal eingeben. Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt. Bei Jahreskarten ohne Abonnement und auf Papier, also ohne Chipkarte, können sich Fahrgäste an das Verkehrsunternehmen wenden, bei dem sie die Fahrkarte gekauft haben. Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaber:innen von chipbasierten Jahreskarten, die über keinen Zugriff auf die Online-Erstattungsplattform verfügen. Die Anträge auf Erstattung werden dann bei den Vertriebsstellen vor Ort ausgefüllt. Auch bei der Beantragung an der Vertriebsstelle erfolgt die Auszahlung nach dem 15. September.
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