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Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen verschärfen die Stadtbibliotheken Wiesbaden ihre Zutrittsregel. Ab Dienstag, 7. Dezember, erhalten Nutzer:innen der Stadt- und Musikbibliothek sowie der Stadteilbibliotheken Biebrich, Bierstadt, Kastel, Klarenthal, Kostheim, Freudenberg, Schierstein und der Fahrbibliothek nur dann Zutritt, wenn sie gemäß Coronaschutzverordnung § 3.1.1 und § 3.1.2 einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler:innen mit von den Schulen ausgestellten Heften mit Testnachweisen sind ebenfalls ausgenommen.
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