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Neben Ticket und Maske dürfen Fahrgäste im ÖPNV ab sofort ein weiteres wichtiges Utensil nicht vergessen. Seit dem heutigen Mittwoch, 24. November, gilt hier die 3G-Regel. Auch in den Bussen von ESWE Verkehr müssen Passagier:innen also entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die Einhaltung der Regel wird stichprobenartige kontrolliert. Entsprechende Nachweise müssen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Ausgenommen von der 3G-Regel im ÖPNV sind
Trotz 3G-Regel muss in öffentlichen Verkehrsmitteln weiter eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Die Pflicht gilt für alle Personen ab sechs Jahren.
Zusätzlich gilt ab Mittwoch auch eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das betrifft natürlich auch die Fahrer:innen und das gesamte Personal der ESWE Verkehrsgesellschaft. „Da wir die Einhaltung dieser Regelung innerbetrieblich kontrollieren werden, ist an den ersten Tagen damit zu rechnen, dass es zu Verzögerungen in unserem Betriebsablauf kommt und mit Verspätungen und Ausfällen im Nahverkehr zu rechnen ist. Wir bitten hierfür um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis“, teilt ESWE Verkehr mit.
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Symbolfoto