ANZEIGE
210.000 Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger finden in den kommenden Tagen die Abstimmbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid CityBahn, der am Sonntag, 1. November, stattfindet, in ihrem Briefkasten. Das Wahlamt bittet um besondere Aufmerksamkeit, damit die Benachrichtigung nicht irrtümlich für Werbung gehalten und im Müll entsorgt wird.
Wer bis Sonntag, 11. Oktober, keine Abstimmbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse - 12. bis 16. Oktober – unter der Telefonnummer 0611 / 314501 mit dem Wahlamt in Verbindung setzten. Dann kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob die betroffene Person eingetragen ist und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass es auch innerhalb einer Familie passieren kann, dass Abstimmbenachrichtigungen nicht zeitgleich zugestellt werden. Deshalb wird darum gebeten, von Anrufen vor Sonntag, 11. Oktober, abzusehen.
Bis Freitag, 30. Oktober, 13:00 Uhr, kann Briefabstimmung beantragt werden. Dies kann online unter www.wiesbaden.de/wahlen erfolgen.
Auf der Abstimmbenachrichtigung findet sich zudem ein persönlicher QR-Code, mit dem die Briefabstimmung ohne erneute Dateneingabe erfolgen kann.
Die Briefabstimmung kann zudem schriftlich beantragt werden. Dafür müssen Bürgerinnen und Bürger die Rückseite der Abstimmbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und dann in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, senden.
Um für andere einen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins stellen zu können, ist eine schriftliche Vollmacht nötig, die nachweist, dass sie beziehungsweise er dazu berechtigt ist. Stimmberechtigte mit einer Behinderung können sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. An eine andere als die Stimmberechtigte oder einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich dürfen Stimmschein und Briefabstimmungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies muss bei Entgegennahme der Unterlagen schriftlich versichert werden.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort ebenfalls tun.
Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens sind:
Bei der persönlichen Abstimmung im Wahlbüro oder den Ortsverwaltungen bitte die Hygieneschutzvorgaben beachten - Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand halten. Bitte auch einen eigenen Schreibstift bereithalten.
Wer sich am Tag der Abstimmung nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefabstimmungsunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Tag der Abstimmung am Sonntag, 1. November, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefabstimmungsunterlagen gewährleisten werden kann, es aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Stimmberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Stimmberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet dies zu berücksichtigen.
Weitere Informationen im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto