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Die Zulassungsbehörde Wiesbaden weist darauf hin, dass Fahrzeugdokumente aktuell sein müssen und dass im Bereich Zulassungswesen für bestimmte Unterlassungen Verwarngelder erhoben werden können.
Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, alle Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen und unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls Teil II die Daten in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies betrifft die Änderung der Anschrift innerhalb Wiesbadens sowie die Standortverlegung des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk.
Um Verwarn- und Bußgelder zu vermeiden bittet die Zulassungsbehörde alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Regelungen auch im eigenen Interesse zu beachten.
Symbolfoto: Tüfa Team