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Die umstrittene und heiß diskutierte "Bundes-Notbremse" kommt. Der Bundesrat hat diies passieren lassen. Die Länderkammer legte keinen Einspruch gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein, wie Präsident Reiner Haseloff am Donnerstagnachmittag mitteilte. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz, anschließend wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch". Es stelle sich auch die Frage, wie zum Beispiel die vorgesehenen Schulschließungen umgesetzt werden sollten.
Mit der Unterzeichnung das Gesetzes am Donnerstag, tritt dieses am Freitag (23. April) in Kraft. Laut Bundesgesundheitsministerium greifen die Maßnahmen aber erst ab kommenden Samstag. Das Gesetz gilt für die Dauer der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" - mindestens aber bis zum 30. Juni.
Nach der Neuregelung dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22:00 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel bis 5:00 Uhr morgens nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt.
Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden, Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.
Die Maßnahmen gelten automatisch in Kreisen, die den jeweiligen Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Ab dem übernächsten Tag müssen die Kreise die Regeln dann umsetzen. Zurückgenommen werden sie, sobald der Kreis fünf Tage nacheinander unter dem Schwellenwert liegt. Dann müssen die Regeln - ebenfalls am übernächsten Tag - dort wieder aufgehoben werden.
Das Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten können.
Bis spätestens Juni erwartet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Freigabe der Corona-Impfungen für alle Impfwilligen in Deutschland. Wenn es früher sein sollte, wäre er froh, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag. Stand jetzt gehe er davon aus, dass die Priorisierung im Juni aufgehoben werden könne. Inzwischen sei bereits die Hälfte der über 60-Jährigen in Deutschland mindestens einmal geimpft, erklärte Sphan im Bundesrat. Im Mai könne entsprechend mit der Immunisierung der Prioritätsgruppe 3 begonnen werden.
Die Zahl der offiziell registrierten Infektionen mit dem Coronavirus in der Bundesrepublik ist nach Angaben der Johns-Hopkins-Universität auf 3.225.080 (Stand 22. April, 18:30 Uhr) gestiegen.
Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt oder von den Betroffenen eindeutig bemerkt werden.
Die Zahl der nachweislich Genesenen liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei etwa 2.845.300. Das sind rund 21.200 mehr als am Mittwoch.
Insgesamt sind in Deutschland im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion bis Donnerstagabend 80.989 Menschen gestorben. Es gab 269 neue Todesfälle in den vergangenen 24 Stunden.
Wenn man die Zahl der Genesenen und der Verstorbenen von der Zahl der positiv auf Covid-19 Getesteten abzieht, so ergeben sich die aktiven Fälle - also die Zahl der Personen, die aktuell an der Infektion leiden. Diese liegt bei rund 298.791.
Zahlen aus Deutschland im Überblick:
Das RKI veröffentlicht jeden Mittwoch die aktuellen Teststatistiken aller durchgeführten PCR-Testungen in Deutschland.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geschätzten Ansteckungsraten (Reproduktionszahl R) signalisieren aktuell nur eine minimale Dynamik bei der Virus-Ausbreitung in Deutschland.
Die einfache Ansteckungsrate (4-Tage-R) liegt am Donnerstagabend (22. April) bei 0,94 In der Logik der Virologen bedeutet ein R-Niveau von 0,94 dass 100 Infizierte im Schnitt 94 weitere Menschen anstecken.
Das RKI hat Mitte Mai eine ergänzende Kennzahl veröffentlicht. Dieser sogenannte 7-Tage-R-Wert ist robuster gegen kurzfristige Ausschläge. Dabei handelt es sich um einen nach ähnlicher Methode und anhand derselben Datengrundlage ermittelten Schätzwert, der sich allerdings im Unterschied zum Vorgänger auf Fallzahlen aus einem längeren Zeitraum stützt.
Das neue R sei daher, heißt es, weniger anfällig für tagesaktuelle Schwankungen. Tatsächlich fallen die Bewegungen beim 7-Tage-R etwas moderater aus. Dieser neue Indikator zur Ansteckungsrate liegt laut RKI bei 1,01 (Stand: 22. April). Damit liegt aktuell wieder nur noch eine der beiden Kennziffern zur Ansteckungsrate unter der kritischen Marke von 1,0.
Die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Hessen ist in den letzten 24 Stunden um 2.286 Fälle gestiegen. Es gab 16 Todesfälle im gleichen Zeitraum. Damit steigt die Zahl auf 6.691 Menschen, die in Hessen an oder mit Covid-19 verstorben sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hessen insgesamt 249.343 Ansteckungen mit dem neuartigen und gefährlichen Lungenvirus gezählt.
Das RKI geht für Hessen davon aus, dass etwa 84 % der Corona-Patienten als genesen gelten. Das sind circa 219.200 Personen. Somit ist die Zahl der Infizierten auf rund 23.452 Personen gestiegen.
Zahlen aus Hessen im Überblick:
In Wiesbaden haben sich binnen 24 Stunden weitere Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen ist um 106 Fälle gestiegen. Damit klettert die Gesamtzahl der Covid-19-Erkrankten seit Beginn der Zählung in Wiesbaden auf 10.934 (Stand Donnerstag, 22. April, 15:00 Uhr).
Laut RKI können 9.932 von ihnen als genesen betrachtet werden. Das sind 56 Personen mehr als noch am Mittwoch.
Mittlerweile sind 73.691 Personen (Erstimpfungen: 49.455, Zweitimpfungen: 24.236 in Wiesbaden geimpft. Gesamtimpfung am Mittwoch: 1.249.
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilte, sind in den letzten sieben Tagen 468 Neuinfizierte hinzugekommen.
Nach dieser Rechnung sind aktuell 763 Personen mit dem Virus infiziert und befinden sich entweder in häuslicher Quarantäne oder klinischer Behandlung.
Insgesamt sich 1.535 Wiesbadenerinnen und Wiesbadener aktuell in Quarantäne (Personen in Ermittlung 428 + 1.107 Personen im Isolierungsmanagement).
Vier Monate befand sich Wiesbaden in der 5 Stufe (dunkelroten) nach dem Hessischen Eskalations- und Präventionskonzept. Am Freitag (12. Februar 2021) ist die Ampel für ein paar Tage auf orange (Stufe 3) umgesprungen. Aktuell liegt der 7-Tage-Inzidenz bei 160,90 und damit wieder in der Stufe 5 (lila).
Bei einer Inzidenz von mehr als 200 in drei Tagen in Folge, gilt in Hessen seit dem 11. Dezember eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr in Landkreisen oder kreisfreien Städten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen erlaubt.
Akutell gibt es in Wiesbaden aufgrund des niedrigen Inzidenz-Wertes keine Ausgangssperre!
Zahlen aus Wiesbaden im Überblick:
Diese Zahlen des Gesundheitsamtes Wiesbaden geben das aktuelle Infektionsgeschehen in der hessischen Landeshauptstadt wieder.
Bei einer Einwohnerzahl von 291.109 in Wiesbaden und einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen per 100.000 Einwohner in einer Woche, ergibt sich die Obergrenze von 146 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Bei einer internen Obergrenze von 35 Neuinfektionen ergibt sich die Obergrenze für Wiesbaden von 102 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Die Zuwachsrate der Laboreingänge von Mittwoch auf Donnerstag (21./22. April) liegt bei 0,98 %. Die Zuwachsrate von vergangener Woche zu Donnerstag liegt bei 4,47.
Das 7-Tage-R liegt bei 1,03 wenn man davon ausgeht, dass das Auftreten der Infektion der Personen in Ermittlung nicht länger als vier Tage zurück liegt.
Im Kampf gegen die derzeitige massive Ausbreitung des Coronavirus, hat das Land Hessen und die Stadt Wiesbaden weitere schärfere Regeln festgelegt.
Am besten schützen Sie sich vor einer Corona-Infektion, indem Sie:
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gehen Sie bitte nicht in die Praxis Ihres Hausarztes, sondern rufen Sie dort vorher an. So vermeiden Sie, möglicherweise andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.
Bis dahin bleiben die allgemeinen Hygieneregeln, das Abstandsgebot von 1,5 Meter und die möglichst rasche Isolierung von Virus-Trägern der einzige Schutz vor einer unkontrollierten Ansteckungswelle. Diese Maßnahmen zeigen klar Wirkung.
Die hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus ist täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0800 / 5554666 erreichbar. Dort werden unter anderem Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet.
Für weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus erreichen Sie das hessische Ministerium für Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Anrufer aus dem Ausland wählen bitte die +49 611 / 32111000
Sie können auch Ihre Fragen per E-Mail schicken: buergertelefon(at)stk.hessen.de.
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Foto: Wiesbadenaktuell bearbeitet, Grafik Land Hessen