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Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen zwischen dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.
Ausnahmen von der Testpflicht gibt es laut Vorlage für die Menschen, die im Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung behandelt werden. Masken dürfen teilweise abgezogen werden, etwa bei entsprechenden Behandlungen, bei denen das Gesicht frei sein muss. Außerdem in den für den "persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumen" der Patienten und Patientinnen.
Die Plänen im einzelnen: Vorgesehen sind in Stufe 1 unter anderem einige bundeseinheitliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme gibt es für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen, die über einen Testnachweis verfügen. Ausnahmen für diejenigen, die genesen sind, dabei gilt eine 90-Tage-Frist oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen. Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr - wenn das zur für einen einen geregelten Präsenz-Unterricht nötig ist.
Sollte sich die Corona-Lage verschlimmern, dann könnten die Bundesländer in Stufe 2 Maßnahmen über die Maske hinaus festlegen. Denn die Gefahrenabwehr liege bei den Ländern, begründete der Bundesjustizminister Marco Buschmann. Wenn etwa die Überlastung des Gesundheitssystems drohe, könnten die Länder weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehören Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dabei gilt dann keine Ausnahme für Genesene, frisch Geimpfte oder Getestete.
Ein weiteres Instrument ist ein verpflichtendes Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem kann der Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum eingeführt und Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängt werden.
Es gebe keine Lockdowns oder Betriebsschließungen. Die Regelungen sollen bis 7. April 2023 gelten.
Der Entwurf geht nun in den Bundestag der am 8. September darüber berät. Anschließend muss dann auch noch der Bundesrat zustimmen.
Die Zahl der offiziell registrierten Infektionen mit dem Coronavirus in der Bundesrepublik ist nach Angaben des Robert Koch-Institut auf 31.970.779 (Stand 25. August, 18:30 Uhr) gestiegen. Die Gesundheitsämter haben binnen eines Tages 49.201 Corona-Neuinfektionen gemeldet.
Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt oder von den Betroffenen auch nicht eindeutig bemerkt werden. Zudem wird aktuell weniger getestet, da es die kostenfreien Bürgertests nicht mehr gibt.
Die Zahl der nachweislich Genesenen liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei etwa 30.973.600 Das sind rund 63.200 mehr als am Mittwoch.
Insgesamt sind in Deutschland im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion bis Donnerstagabend 146.913 Menschen gestorben. Es gab 116 neue Todesfälle in den vergangenen 24 Stunden.
Die Daten aus der Sterbefallerfassung belegen, wie gut die Corona-Schutzimpfung wirkt. Obwohl sich im Herbst und diesen Winter 2021/2022 bisher sehr viel mehr Menschen infiziert haben als im Jahr 2020, sind deutlich weniger Todesfälle zu beklagen.
Wenn man die Zahl der Genesenen und der Verstorbenen von der Zahl der positiv auf Covid-19 Getesteten abzieht, so ergeben sich die aktiven Fälle - also die Zahl der Personen, die aktuell an der Infektion leiden. Diese liegt bei rund 850.266.
Zahlen aus Deutschland im Überblick:
Das RKI veröffentlicht jeden Donnerstag die aktuellen Teststatistiken aller durchgeführten PCR-Testungen in Deutschland.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geschätzten Ansteckungsraten (Reproduktionszahl R) signalisieren aktuell nur eine minimale Dynamik bei der Virus-Ausbreitung in Deutschland.
Die einfache Ansteckungsrate (4-Tage-R) liegt am Donnerstag (25. August) bei 0,96 (+ 0,04). In der Logik der Virologen bedeutet ein R-Niveau von 0,96 dass 100 Infizierte im Schnitt 96 weitere Menschen anstecken.
Das RKI hat Mitte Mai 2021 eine ergänzende Kennzahl veröffentlicht. Dieser sogenannte 7-Tage-R-Wert ist robuster gegen kurzfristige Ausschläge. Dabei handelt es sich um einen nach ähnlicher Methode und anhand derselben Datengrundlage ermittelten Schätzwert, der sich allerdings im Unterschied zum Vorgänger auf Fallzahlen aus einem längeren Zeitraum stützt.
Das neue R sei daher, heißt es, weniger anfällig für tagesaktuelle Schwankungen. Tatsächlich fallen die Bewegungen beim 7-Tage-R etwas moderater aus. Dieser neue Indikator zur Ansteckungsrate liegt laut RKI bei 0,95 (Stand: 25. August / + 0,05). Damit liegen aktuell weiter beide Kennziffern zur Ansteckungsrate unter der kritischen Marke von 1,0.
Die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Hessen ist in den letzten 24 Stunden um 3.397 Fälle gestiegen. Es gab sechs Todesfälle im gleichen Zeitraum. Damit steigt die Zahl auf 10.874 Menschen, die in Hessen an oder mit Covid-19 verstorben sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hessen insgesamt 2.396.306 Ansteckungen mit dem neuartigen und gefährlichen Lungenvirus gezählt.
Das RKI geht für Hessen davon aus, dass etwa 96 % der Corona-Patienten als genesen gelten. Das sind circa 2.294.000 Personen. Somit ist die Zahl der Infizierten auf rund 91.432 Personen gefallen.
Zahlen aus Hessen im Überblick:
Auf Grundlage des seit dem 16. September geltenden aktualisierten Hessischen Eskalationskonzepts befindet sich Wiesbaden hessenweit in Stufe 1.
Belegte Intensivbetten in Hessen 102 mit 97 gesicherter Corona-Infektion und fünf Verdachtsfall. Damit liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 3,55 (Stand 25. August RKI).
In Wiesbaden haben sich binnen 24 Stunden weitere Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen ist um 122 neue Fälle gestiegen. Damit liegt die Gesamtzahl der Covid-19-Erkrankten seit Beginn der Zählung in Wiesbaden bei 110.637 (Stand Donnerstag, 25. August, 15:00 Uhr).
Laut RKI können 109.659 von ihnen als genesen betrachtet werden. Das sind 94 Personen mehr als noch am Mittwoch.
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilte, sind in den letzten sieben Tagen 805 Neuinfizierte hinzugekommen.
Nach dieser Rechnung sind aktuell 518 Personen mit dem Virus infiziert und befinden sich entweder in häuslicher Quarantäne oder klinischer Behandlung.
Aufgrund von Prozessumstellungen in der Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt erfolgt eine Priorisierung und Risikoabwägung der Quarantäneanrufe derzeit im Einzelfall.
Nach dem Auslaufen der "Bundes-Notbremse" Ende Juni 2021 gelten wieder allein die Regeln des Landes.
Aufgrund der Art und Weise, wie das Gesundheitsamt Wiesbaden und RKI die 7-Tage-Inzidenz berechnen, sind die Werte in der Stadt zum Teil höher als die, die das Robert-Koch-Institut angibt.
7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut:
Zahlen aus Wiesbaden im Überblick:
Diese Zahlen des Gesundheitsamtes Wiesbaden geben das aktuelle Infektionsgeschehen in der hessischen Landeshauptstadt wieder.
Bei einer Einwohnerzahl von 291.109 in Wiesbaden und einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen per 100.000 Einwohner in einer Woche, ergibt sich die Obergrenze von 146 Neu-Infizierten innerhalb von sieben Tagen.
Die Zuwachsrate der Laboreingänge von Mittwoch auf Donnerstag (24./25. August) liegt bei 0,11 %. Die Zuwachsrate von vergangener Woche zu Donnerstag bei 0,73 %.
Das 7-Tage-R liegt bei 0,89 wenn man davon ausgeht, dass das Auftreten der Infektion der Personen in Ermittlung nicht länger als vier Tage zurück liegt.
Im Kampf gegen die derzeitige massive Ausbreitung des Coronavirus, hat das Land Hessen und die Stadt Wiesbaden weitere schärfere Regeln festgelegt.
Am besten schützen Sie sich vor einer Corona-Infektion, indem Sie:
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gehen Sie bitte nicht in die Praxis Ihres Hausarztes, sondern rufen Sie dort vorher an. So vermeiden Sie, möglicherweise andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.
Bis dahin bleiben die allgemeinen Hygieneregeln, das Abstandsgebot von 1,5 Meter und die möglichst rasche Isolierung von Virus-Trägern der einzige Schutz vor einer unkontrollierten Ansteckungswelle. Diese Maßnahmen zeigen klar Wirkung.
Die hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus ist täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0800 / 5554666 erreichbar.
Dort werden unter anderem Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet.
Für weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Coronavirus erreichen Sie das hessische Ministerium für Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Anrufer aus dem Ausland wählen bitte die +49 611 / 32111000
Sie können auch Ihre Fragen per E-Mail schicken: buergertelefon(at)stk.hessen.de.
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Foto: Wiesbadenaktuell bearbeitet, Grafik Land Hessen