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Die Akut- und Reha-Kliniken in Wiesbaden sowie im Rheingau-Taunus Kreis und im Kreis Limburg/Weilburg werden ab Montag, 2. Mai, das aktuell geltende Besuchsverbot in ihren Einrichtungen lockern beziehungsweise aufheben. Darauf haben sich die Krankenhäuser in der AG Kliniken des sogenannten Versorgungsgebietes 5 des Landes Hessens verständigt.
Dennoch gelten auch weiterhin Hygieneregeln (zum Beispiel das Tragen einer FFP-2 Maske), die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern dienen. Zusätzlich kommt die 2G+-Regel zu Anwendung. Das bedeutet, dass ein Besuch nur möglich ist, wenn ein vollständiger Impfschutz (oder Genesenen-Status) und ein aktueller Antigen-Schnell-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt. Besucher:innen werden gebeten, einen entsprechenden Test mitzubringen oder sich an den bekannten Teststellen vor beziehungsweise in den Kliniken testen zu lassen.
Die detaillierten Regelungen zu welchen Uhrzeiten und an welchen Orten der Kliniken wieder Besuche möglich sein werden, sind auf den jeweiligen Klinik-Webseiten zu finden. Der Schutz vor Infektionen der stationären Patienten bleibt auch nach Wiedereinführung der Besuche ein wichtiges Anliegen, deshalb empfehlen die Kliniken die Besuchszeit auf eine Stunde pro Patient und Tag zu beschränken.
Die Kliniken bitten um Verständnis, dass es je nach Infektionsgeschehen auch weiterhin zu Einschränkungen bei den Besuchen kommen kann.
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Symbolfoto